Drucksache 0607/IX BVV Marzahn-Hellersdorf

Erläuterung:

Die BVV Marzahn-Hellersdorf von Berlin hat sich mit der Drucksache 0607/IX befasst und diese beschlossen.

Die damalige Bezirksstadträtin Nicole Bienge wandte sich an Frau Senatorin Spranger zu weiteren Bearbeitung des Anliegens.

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  • Datum
    18. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erläut…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Drucksache 0607/IX BVV Marzahn-Hellersdorf [#303475]
Datum
18. März 2024 15:01
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erläuterung: Die BVV Marzahn-Hellersdorf von Berlin hat sich mit der Drucksache 0607/IX befasst und diese beschlossen. Die damalige Bezirksstadträtin Nicole Bienge wandte sich an Frau Senatorin Spranger zu weiteren Bearbeitung des Anliegens.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303475/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. März 2024 15:01
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 18. März 2024 auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Eingangsbestätigung IFG-Anfrage - Drucksache 0607/IX BVV Marzahn-Hellersdorf [#303475]
Datum
21. März 2024 14:34
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 18. März 2024 auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist hier eingegangen und wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung wenige Tage in Anspruch nehmen wird. Vielen Dank für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihr Antrag vom 18.03.2024 Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben übersende ich mit der Bitt…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihr Antrag vom 18.03.2024
Datum
29. April 2024 16:43
Status
image001.png
6,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen