Drucksache 18/6598

Drucksache 18/6598

Hinweis: Der bereitgestellte Link liefert ein 404 zurück (https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/6598-18.pdf)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2023
  • Frist
    11. Juli 2023
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Drucksache 18/6598 Hinweis: Der b…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Drucksache 18/6598 [#280682]
Datum
7. Juni 2023 14:28
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Drucksache 18/6598 Hinweis: Der bereitgestellte Link liefert ein 404 zurück (https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/6598-18.pdf)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 280682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280682/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Ihre Anfragen vom 28. Mai 2023 und vom 7. Juni 2023 / (#279958) (#280682) (#280684) Sehr geehrter Herr Kempfer, b…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfragen vom 28. Mai 2023 und vom 7. Juni 2023 / (#279958) (#280682) (#280684)
Datum
22. Juni 2023 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
46,4 KB
280,4 KB
1,2 MB
Sehr geehrter Herr Kempfer, bezugnehmend auf Ihre Anfragen per E-Mail vom 28. Mai 2023 und vom 7. Juni 2023 finden Sie beigefügt die von Ihnen erbetenen Drucksachen 18/6261, 18/6598 und 18/6599. Zudem teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen erbetenen Parlamentsdokumente mit den Drucksachennummern 18/6261, 18/6598 und 18/6599 über die Homepage des Landtags Rheinland-Pfalz unter der Rubrik "Parlamentsdokumentation/OPAL" uneingeschränkt abgerufen werden können. (vgl. https://opal.rlp.de/starweb/OPAL_extern/index.htm). Vorsorglich weise ich darauf hin, dass für die Erstellung der Druckfassungen von Parlamentsdokumenten eine Bearbeitungszeit benötigt wird, sodass diese nicht sofort unter der vorbezeichneten Rubrik abrufbar sind. Klarstellend weise ich zudem darauf hin, dass das Landestransparenzgesetz für den Landtag nur gilt, soweit dieser Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt und nicht - wie vorliegend - parlamentarische Angelegenheiten betroffen sind (§ 3 Abs. 4 LTranspG). Der Verweis auf die öffentlich zugängliche Informationsquelle OPAL sowie die Übersendung des erbetenen Parlamentsdokuments erfolgt aus diesem Grund außerhalb eines Transparenzverfahrens i. S. d. §§ 2 Abs. 2, 11 ff. LTranspG. Mit freundlichen Grüßen