Drucksache 18/7132 (Open Data)
Es wird Bezug genommen auf die Drucksache 18/7132 (Alexander Schweitzer)
Zitat: "Die Landesregierung richtet sich bei der Frage der Kostenfreiheit nach § 10 des Daten-
nutzungsgesetzes und der damit in Zusammenhang stehenden Durchführungsverord-
nung (EU) 2023/138."
Nach § 10 Abs. 5 DNG sind hochwertige Datensätze spätestens zwölf Monate nach dem 23. Juli 2021 unentgeltlich bereitzustellen. Hochwertige Datensätze sind gemäß den Artikeln 13 und 14 der Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (ABl. L 172 vom 26.6.2019, S. 56) und gemäß den aufgrund dieser Artikel zu erlassenden Durchführungsrechtsakten ausgewiesenen Datensätze,
"(5) Für öffentliche Stellen, die Einnahmen erzielen müssen, um einen wesentlichen Teil ihrer Kosten bei der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags zu decken, und bei denen sich die unentgeltliche Nutzung hochwertiger Datensätze wesentlich auf ihren Haushalt auswirkt, gilt die Unentgeltlichkeit der Nutzung hochwertiger Datensätze spätestens zwölf Monate nach dem 23. Juli 2021."
Fragen:
1) Welche Einnahmen wurden seit dem 23. Juli 2022 durch den Verkauf hochwertiger Datensätze im Geschäftsbereich des MdI erzielt?
1a) Wie schlüsseln sich die enstandenen Einnahmen auf die einzelnen Produkte auf?
- DGM1
- DGM5
- DGM10
3) Welche Einnahmen wurden seit dem 23. Juli 2022 durch den Verkauf hochwertiger Datensätze im Geschäftsbereich des MFFKI erzielt?
Ergebnis der Anfrage
Drucksache 18/7132: https://dokumente.landtag.rlp.de/landta…
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum5. Januar 2024
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7. Februar 2024
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