Drucksache des Landtages des Saarlandes, 8/3132 (8/1699) vom 17.10 1984

Drucksache des Landtages des Saarlandes, 8/2132 (8/1699) vom 17.10 1984, Schriftlicher Bericht des Untersuchungsausschusses "Sonderabfall".
Begründung: In diesem Bericht sind auch Ausführungen über die Fa. GEFA und die ehemalige Mülldeponie der Gemeinde Schiffweiler im Fahrbachtal enthalten. Ich wohne in der Gemeinde Schiffweiler und lebe mittelbar im Einflußbereich dieser beiden Umweltstörungen. Ich möchte mich über die Möglichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen informieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2018
  • Frist
    17. Februar 2018
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Drucksache des…
An Landtag des Saarlandes Details
Von
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Betreff
Drucksache des Landtages des Saarlandes, 8/3132 (8/1699) vom 17.10 1984 [#26164]
Datum
16. Januar 2018 14:41
An
Landtag des Saarlandes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Drucksache des Landtages des Saarlandes, 8/2132 (8/1699) vom 17.10 1984, Schriftlicher Bericht des Untersuchungsausschusses "Sonderabfall". Begründung: In diesem Bericht sind auch Ausführungen über die Fa. GEFA und die ehemalige Mülldeponie der Gemeinde Schiffweiler im Fahrbachtal enthalten. Ich wohne in der Gemeinde Schiffweiler und lebe mittelbar im Einflußbereich dieser beiden Umweltstörungen. Ich möchte mich über die Möglichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen informieren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landtag des Saarlandes
Ihre Anfrage zum Abschlussbericht US-Sonderabfall Sehr geehrtAntragsteller/in mein Name ist Josef Welsch; und ich…
Von
Landtag des Saarlandes
Betreff
Ihre Anfrage zum Abschlussbericht US-Sonderabfall
Datum
17. Januar 2018 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mein Name ist Josef Welsch; und ich bin der zuständige Mitarbeiter im Archiv des Landtages des Saarlandes. Wir haben Ihre Anfrage erhalten; und ich sage Ihnen zu, dass diese so zügig wie möglich bearbeitet werden wird. Ihrer Bitte, Ihnen die Unterlagen per E-Mail-Anhang zuzusenden, werden wir nicht entsprechen können, da die Dateigröße von zwei Dokumenten - Drs. 8/2132 und die Anlagen dazu - jeweils über 14 Megabyte liegt und daher für unseren E-Mail Server nicht zu bewältigen ist. Deshalb werden wir Ihnen die gewünschten Unterlagen auf eine CD-R brennen und Ihnen dieselbe zusenden. In der Hoffnung, dass wir auf diese Weise Ihren berechtigten Wunsch nach umfassender Information ausreichend respektieren, verbleibe ich, Mit freundlichen Grüßen