Drucksachen und Plenarprotokolle des Bundestages - 1949 bis 2005

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Die gesamten Texte der von Ihnen eingescannten und per Schrifterkennungen digitalisierten Drucksachen und Plenarprotokolle des Bundestages aus den Jahre 1949 bis 2005 in einem gängigen digitalen Textdateiformat (txt, rtf, doc, odf). Siehe http://pdok.bundestag.de/

Gerne können Sie mir auch eine URL zu den Dateien, zusammengefasst in einen zip-Ordner o.ä., zukommen lassen.

Antwort verspätet

  • Datum
    5. Mai 2013
  • Frist
    6. Juni 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gesamten Tex…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Drucksachen und Plenarprotokolle des Bundestages - 1949 bis 2005
Datum
5. Mai 2013 13:30
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die gesamten Texte der von Ihnen eingescannten und per Schrifterkennungen digitalisierten Drucksachen und Plenarprotokolle des Bundestages aus den Jahre 1949 bis 2005 in einem gängigen digitalen Textdateiformat (txt, rtf, doc, odf). Siehe http://pdok.bundestag.de/ Gerne können Sie mir auch eine URL zu den Dateien, zusammengefasst in einen zip-Ordner o.ä., zukommen lassen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Plenarprotokolle ab 49 als Textdatei Abgelehnt, weil gewünschte Information bereits vorläge und in "zumutbare…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Plenarprotokolle ab 49 als Textdatei
Datum
29. Mai 2013
Status
Anfrage abgelehnt
371,6 KB
Abgelehnt, weil gewünschte Information bereits vorläge und in "zumutbarer Weise" selber beschafft werden könnte.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korresponde…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Drucksachen und Plenarprotokolle des Bundestages - 1949 bis 2005"
Datum
18. Juni 2013 17:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4104 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil sich die Informationen keineswegs auf "zumutbare" Weise mit den gesamten Plenarprotokolle befasst werden kann. Dabei handelt es sich um viele zehntausend Seiten, die in Gänze nur in einer Gesamtveröffentlichung als Datenbankabbild, z.B. in einer Textdatei "zumutbar" zu beschaffen ist. Ferner ist der angeführte Grund, dass "die begehrten Dokumente auch nicht auf andere Weise, als über die genannte Datenbank" zusammengestellt werden kann, äußert fragwürdig. Die Idee einer digitalen Datenbank ist es, Informationen ausspielen zu können. Ein sogenannter "Dump" bzw. die Ausgabe der gesamten Datenbank oder ihrer Teile als Textdatei gehört zu der Grundfunktionalität aller gängigen Datenbanksysteme. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer