DSD-Finanzierungsvereinbarungen
Für die Digitale Schiene Deutschland sollen viele Milliarden von Euro öffentlicher Mittel verausgabt werden. Über einzelne Presseinformationen wie [1] sowie die erste, im Jahr 2020 veröffentlichte Finanzierungsvereinbarung zum Digitalen Knoten Stuttgart [2], ist unklar, welche Ziele mit diesen erheblichen öffentlichen Mitteln erreicht werden sollen.
Ich bitte daher, die Finanzierungsvereinbarungen bzw. -verträge, die in [1] und [3] genannt werden, die entsprechenden Finanzierungsvereinbarungen zu übergeben oder – besser – gleich auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen (wie [2]):
- F21Q0767 (Rhein-Alpen-Korridor und Grenzanschlussstrecken)
- F21S5110 (Schnellläuferprogramm)
- zum Baustein 3 des Digitalen Knotens Stuttgart (ohne Nummer)
- zur ERTMS-Ausrüstung des ScanMed-Korridors (ohne Nummer)
- zur ERTMS-Ausrüstung der Schnellfahrstrecke Köln—Rhein/Main (ohne Nummer)
- F21Q0773 (zu Beschleunigungsmaßnahmen zur Vorbereitung des bundesweiten Rollouts)
- zur Anpassung der Betriebssteuerung an die neuen Möglichkeiten und Herausforderungen der Digitalisierung (ohne Nummer)
- zum bahnbetrieblichen IP-Netz (ohne Nummer)
- zu Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen für die bundesweite Digitalisierung, über das Starterpaket hinaus (ohne Nummer)
[1] https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2022/093-wissing-digitale-schiene.html
[3] https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2023/soll/Bundeshaushaltsplan_HH_2023.pdf (PDF-Seiten 2041 ff.)
Anfrage erfolgreich
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Datum10. Juni 2023
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14. Juli 2023
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