DSGVO und Hinweisakten
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
könnten Sie bitte Dokumente (Dienstanweisungen u.ä.) dazu vorlegen, wie die Berliner Finanzämter die DSGVO bezüglich des Anspruchs von Steuerpflichtigen auf Einsicht in ihre Steuerakten umsetzen? Haben Steuerpflichtige in Berlin gemäß diesen Dokumenten einen Anspruch auf Einsicht in sämtliche Steuerakten oder sind (im Widerspruch zur DSGVO) einzelne Aktentypen von der Akteneinsicht ausgenommen? Falls ja, um welche Aktentypen handelt es sich?
Könnten Sie die Dokumente bitte per Email zusenden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Bitte senden Sie die erbetenen Informationen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG ohne Zeitverzug zu. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. August 2023
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6. September 2023
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