Düsseldorfer Tabelle; Anteil an den einzelnen Stufen nach Einkommen
Nachdem ich vom BMFSFJ, MKIFGFI und DESTATIS keine Auskunft auf meine Frage bekommen habe, wende ich mich nun noch parallel ans LMJNW und BMJ.
Die Fragen finden Sie unter der Antwort des MKIFGFI. Die beiden anderen Befragten (BMFSFJ und DESTATIS) teilten mir sinngemäß mit, dass diese Daten nicht erhoben werden, weil die sog. "Düsseldorfer Tabelle" nur eine unverbindliche Richtlinie ohne Gesetzeskraft sei. Die Stellungnahmen kann ich noch beifügen.
Mir ist jedoch kein gerichtlich entschiedener Kindesunterhaltsfall bekannt, bei dem sie nicht angewendet worden wäre. Weil die Tabelle in meinem Fall augenfällig unpassend ist, und nach der Stellungnahme der Unterhaltskommission des DFGT den Fall nicht abdeckt (vgl. „Stellungnahme zur Düsseldorfer Tabelle
2022“ v. 21.4.2021, Ziff. 3
„nun spielen für den Kindesunterhalt relevante Einkommen von mehr als 5.500€ (netto mehr als 6.000€/Monat) in der Praxis eine nur geringe Rolle. Nach den veröffentlichten Steuerdaten für Deutschland bildet die Tabelle schon jetzt rund 95% aller Fälle ab“,
beabsichtige ich, das Ergebnis meiner Anfragen in einem Beschwerdeverfahren beim OLG Köln vorzulegen und die Zulassung der Rechtsbeschwerde zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Lohmar
<<E-Mail-Adresse>> – Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
vor 1 Stunde
Details
Sehr geehrter Herr Lohmar,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Dem Familienministerium liegen zu den von Ihnen gestellten Fragen keine Daten vor. Eine entsprechende Mitteilung haben Sie bereits vom BMFSFJ und DESTATIS erhalten.
Soweit Sie nähere Auskünfte zum konkreten Erhebungsumfang in der Justizstatistik wünschen, bitte ich Sie, sich an das fachlich zuständige Justizministerium zu richten.
Für die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen,
Regina Vogel
Referatsleitung „Wirtschaftliche Fragen der Familienpolitik,
Verbraucherinsolvenzberatung, Digitalisierung im Themenfeld Familie & Kind,
Politik für Väter“
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie,
Gleichstellung, Flucht und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 4
40219 Düsseldorf
Telefon: (0211) 837-2432
Fax: (0211) 837-662432
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Jens Lohmar [#301577] <<Name und E-Mail-Adresse>>
Gesendet: Mittwoch, 3. April 2024 08:50
An: Poststelle <<Name und E-Mail-Adresse>>
Betreff: [EXTERN] AW: Düsseldorfer Tabelle; Anteil an den einzelnen Stufen nach Einkommen [#301577]
Guten Tag,
meine Informationsfreiheitsanfrage „Düsseldorfer Tabelle; Anteil an den einzelnen Stufen nach Einkommen“ vom 29.02.2024 (#301577) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Lohmar
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: Düsseldorfer Tabelle; Anteil an den einzelnen Stufen nach Einkommen [#301577]
> Datum: 29. Februar 2024, 17:28
> Von: "Jens Lohmar" <<Name und E-Mail-Adresse>>
> An: "Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen" <<Name und E-Mail-Adresse>>
>
> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
>
> Guten Tag,
>
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
>
> 1. Wieviel Prozent aller Barunterhaltspflichtigen wurden seit Erweiterung der Düsseldorfer Tabelle um fünf Stufen nach oben (von 160% auf 200%) ab 2022 in die Stufe 12, bzw. Stufe 12 oder höher eingruppiert?
>
> 2. Wieviel Prozent aller Barunterhaltspflichtigen wurden seit Erweiterung der Düsseldorfer Tabelle um fünf Stufen nach oben (von 160% auf 200%) ab 2022 in die Stufe 12, bzw. Stufe 12 oder höher eingruppiert, wobei der hauptbetreuende Elternteil über ein noch höheres unterhaltsbereinigtes Nettoeinkommen, zusammengerechnet rd. 17,5 T€ pro Monat zur Verfügung hatten (davon der Barunterhaltspflichtige: 6,1 T€ pro Monat?
>
> 3. In wieviel Prozent aller Anträge auf Barunterhalt bei Familiengerichten wird die Düsseldorfer Tabelle nicht angewendet, obwohl der Hauptbetreuende als Antragsteller dies beantragt hat?
>
> Das zuvor bereits angefragte BMFSFJ hat angeblich dazu keine Informationen. Die Information ist wichtig zur Aufdeckung extremer Belastungsungleichheiten und um die Gerichte daran zu hindern, wie so oft um nicht zu sagen immer, schlicht und stupide die Düsseldorfer Tabelle anzuwenden. Die Tabelle ist gesetzlich nicht geregelt und unterliegt nicht der parlamentarischen Kontrolle, wird quasi immer angewendet. Parallel ist auch DESTATIS angeschrieben, telefonisch hieß es von dort, es gebe dazu kein Datenmaterial und es wurde an das BMFSFJ verwiesen, welches schon abgelehnt hat.
>
> Wenn es keine Daten gibt, so ist das nicht hinnehmbar.
Information nicht vorhanden
-
Datum5. April 2024
-
7. Mai 2024
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!