Düsseldorfer Tabelle; Anteil an den einzelnen Stufen nach Einkommen
Anfrage an: Statistisches Bundesamt
1. Wieviel Prozent aller Barunterhaltspflichtigen wurden seit Erweiterung der Düsseldorfer Tabelle um fünf Stufen nach oben (von 160% auf 200%) ab 2022 in die Stufe 12, bzw. Stufe 12 oder höher eingruppiert?
2. Wieviel Prozent aller Barunterhaltspflichtigen wurden seit Erweiterung der Düsseldorfer Tabelle um fünf Stufen nach oben (von 160% auf 200%) ab 2022 in die Stufe 12, bzw. Stufe 12 oder höher eingruppiert, wobei der hauptbetreuende Elternteil über ein noch höheres unterhaltsbereinigtes Nettoeinkommen, zusammengerechnet rd. 17,5 T€ pro Monat zur Verfügung hatten (davon der Barunterhaltspflichtige: 6,1 T€ pro Monat?
3. In wieviel Prozent aller Anträge auf Barunterhalt bei Familiengerichten wird die Düsseldorfer Tabelle nicht angewendet, obwohl der Hauptbetreuende als Antragsteller dies beantragt hat?
Das zuvor bereits angefragte BMFSFJ hat angeblich dazu keine Informationen. Die Information ist aber wichtig zur Aufdeckung extremer Belastungsungleichheiten und um die Gerichte daran zu hindern, wie so oft um nicht zu sagen immer, schlicht und stupide die Düsseldorfer Tabelle anzuwenden. Die Tabelle ist gesetzlich nicht geregelt und unterliegt nicht der parlamentarischen Kontrolle, wird quasi immer angewendet.
Anfrage erfolgreich
-
Datum29. Februar 2024
-
3. April 2024
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!