Düsseldorfer Tabelle; Anteil an den einzelnen Stufen

1. Wieviel Prozent aller Barunterhaltspflichtigen wurden seit Erweiterung der Düsseldorfer Tabelle um fünf Stufen nach oben (von 160% auf 200%) ab 2022 in die Stufe 12, bzw. Stufe 12 oder höher eingruppiert?
2. Wieviel Prozent aller Barunterhaltspflichtigen wurden seit Erweiterung der Düsseldorfer Tabelle um fünf Stufen nach oben (von 160% auf 200%) ab 2022 in die Stufe 12, bzw. Stufe 12 oder höher eingruppiert, wobei der hauptbetreuende Elternteil über ein noch höheres unterhaltsbereinigtes Nettoeinkommen, zusammengerechnet rd. 17,5 T€ pro Monat zur Verfügung hatten (davon der Barunterhaltspflichtige: 6,1 T€ pro Monat?
3. In wieviel Prozent aller Anträge auf Barunterhalt bei Familiengerichten wird die Düsseldorfer Tabelle nicht angewendet, obwohl der Hauptbetreuende als Antragsteller dies beantragt hat?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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Jens Lohmar
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wieviel Prozent aller Barunterhalt…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Jens Lohmar
Betreff
Düsseldorfer Tabelle; Anteil an den einzelnen Stufen [#300896]
Datum
22. Februar 2024 17:03
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wieviel Prozent aller Barunterhaltspflichtigen wurden seit Erweiterung der Düsseldorfer Tabelle um fünf Stufen nach oben (von 160% auf 200%) ab 2022 in die Stufe 12, bzw. Stufe 12 oder höher eingruppiert? 2. Wieviel Prozent aller Barunterhaltspflichtigen wurden seit Erweiterung der Düsseldorfer Tabelle um fünf Stufen nach oben (von 160% auf 200%) ab 2022 in die Stufe 12, bzw. Stufe 12 oder höher eingruppiert, wobei der hauptbetreuende Elternteil über ein noch höheres unterhaltsbereinigtes Nettoeinkommen, zusammengerechnet rd. 17,5 T€ pro Monat zur Verfügung hatten (davon der Barunterhaltspflichtige: 6,1 T€ pro Monat? 3. In wieviel Prozent aller Anträge auf Barunterhalt bei Familiengerichten wird die Düsseldorfer Tabelle nicht angewendet, obwohl der Hauptbetreuende als Antragsteller dies beantragt hat?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Lohmar Anfragenr: 300896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300896/ Postanschrift Jens Lohmar << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens Lohmar
Jens Lohmar
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Düsseldorfer Tabelle; Anteil an den einzelnen Stufen“ vom 22.02.20…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Jens Lohmar
Betreff
AW: Düsseldorfer Tabelle; Anteil an den einzelnen Stufen [#300896]
Datum
26. März 2024 07:10
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Düsseldorfer Tabelle; Anteil an den einzelnen Stufen“ vom 22.02.2024 (#300896) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jens Lohmar
Jens Lohmar
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Düsseldorfer Tabelle; Anteil an den einzelnen Stufen“ vom 22.02.20…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Jens Lohmar
Betreff
AW: Düsseldorfer Tabelle; Anteil an den einzelnen Stufen [#300896]
Datum
26. März 2024 07:11
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Düsseldorfer Tabelle; Anteil an den einzelnen Stufen“ vom 22.02.2024 (#300896) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jens Lohmar

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Lohmar, wir haben am 27.02.2024 den Ablehnungsbescheid per Einschreiben/Rückschein an die von …
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Düsseldorfer Tabelle; Anteil an den einzelnen Stufen [#300896]
Datum
2. April 2024 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lohmar, wir haben am 27.02.2024 den Ablehnungsbescheid per Einschreiben/Rückschein an die von Ihnen angegebene Adresse versandt. Laut Sendungsnachweis haben Sie den Bescheid am 29.02.2024 persönlich angenommen. Der IFG-Antrag wurde somit fristgerecht beschieden. Mit freundlichen Grüßen