Duldung des Gehwegparkens

Anfrage an: Stadt Wuppertal

In der Landtags-Drucksache 17/13384 ist davon die Rede, dass in Wuppertal Gehwegparken geduldet würde, sofern eine Restgehwegbreite von 0,80 Metern verbliebe. Ich bitte Sie mir die Dienstanweisungen bzw. sonstigen Dokumente zuzusenden (vollständig, nicht lediglich der entsprechende Auszug), aus denen sich diese Vorgabe an die Vollzugsbeamtinnen und -beamten ergibt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. August 2021
  • Frist
    18. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Stadt Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Duldung des Gehwegparkens [#226777]
Datum
14. August 2021 14:52
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Landtags-Drucksache 17/13384 ist davon die Rede, dass in Wuppertal Gehwegparken geduldet würde, sofern eine Restgehwegbreite von 0,80 Metern verbliebe. Ich bitte Sie mir die Dienstanweisungen bzw. sonstigen Dokumente zuzusenden (vollständig, nicht lediglich der entsprechende Auszug), aus denen sich diese Vorgabe an die Vollzugsbeamtinnen und -beamten ergibt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226777/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Wuppertal
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail wurde mir als Teamleiterin der Politessen zugeleitet. Gerne beantworte ich Ihr…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
Duldung des Gehwegparkens [#226777]
Datum
24. August 2021 06:37
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,5 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail wurde mir als Teamleiterin der Politessen zugeleitet. Gerne beantworte ich Ihre Anfrage, wenn Sie mir Ihre vollständigen Kontaktdaten mitteilen (es fehlt Ihre Adresse). Außerdem bitte ich um Mitteilung, ob Sie - abgesehen von der erwähnten Landtags-Drucksache - von anderer Seite die Information erhalten haben, in Wuppertal werde bei der Ahndung des Gehwegparkens eine Restbreite von 80 Zentimetern zugrunde gelegt. Wenn ja, von wem? Diese Angabe stimmt definitiv nicht und wurde nie so publiziert. Vorab vielen lieben Dank. Wenn Sie Fragen haben sollten, können Sie mich gerne anrufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Nein, mir ist diese Zahl lediglich aus der Landtagsdr…
An Stadt Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Duldung des Gehwegparkens [#226777]
Datum
29. August 2021 14:40
An
Stadt Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Nein, mir ist diese Zahl lediglich aus der Landtagsdrucksache bekannt. Meine Adressdaten finden Sie an diese Nachricht angehängt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226777/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Wuppertal
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Angaben. In Wuppertal wird in Straßen - für die ein Parkkonzept erste…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
Duldung des Gehwegparkens [#226777]_Auskunft nach dem IFG NRW
Datum
1. September 2021 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGDuldungdesGehwegparkens226777.eml
7,8 KB
image001.png
3,5 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Angaben. In Wuppertal wird in Straßen - für die ein Parkkonzept erstellt werden muss - nur verwarnt, wenn weniger als 1 Meter Platz für Fußgänger zur Verfügung steht. Wenn das Gehwegparken durch Parkmarkierungen oder Beschilderungen legalisiert ist, werden alle verbotswidrig parkenden Fahrzeuge konsequent verwarnt. Eine Dienstanweisung gibt es dazu nicht. Wenn Sie noch Fragen haben sollten, können Sie mich gerne anrufen. Mit freundlichen Grüßen