Duldung von Radwegparken bsp DHL durch die Polizei München
laut Aussage eines Streifenbeamten der PI14 (25.11.2021) gibt es eine polizeiinterne Anweisung "von oben", das illegale Halten und Parken auf Radstreifen durch Paketfahrer von bspw DHL und UPS zu dulden. Insbesondere wenn diese "größere Fahrzeuge" fahren. Fahrer von Amazon und Privatfahrzeuge sollen der Aussage nach nicht geduldet werden.
Ist diese angeordnete Duldung im Ministerium bekannt und in dessen Sinne?
Wenn ja, warum wird bei ausgewählten Fahrzeugen eine Behinderung und Gefährung von Radfahrern hingenommen obwohl dies der StVO sowie der dienstlichen Anweisung für die polizeiliche Verkehrsüberwachun widerspricht? Siehe: http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0017796.pdf
Wenn nein, welche Maßnahmen leiten Sie ein um umgehend sicherzustellen, dass die Polizei München Radwege- und streifen entsprechend der StVO und dienstlichen Anweisung für die polizeiliche Verkehrsüberwachung schützt und keine rechtsbeugenden dienstlichen Anweisungen die Verkehrssicherheit beeinträchtigen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Information nicht vorhanden
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Datum27. November 2021
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31. Dezember 2021
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