Durch die Stadtverwaltung genutzte Software

Anfrage an: Stadt Münster

1.
Eine Auflistung sämtlicher durch die Stadtverwaltung genutzter Software, sowie jeweils dafür anfallender Lizenz- sowie Wartungskosten, sofern es sich nicht um Open-Source-Software oder Eigenentwicklungen handelt.

Soweit keine solche Auflistung existiert bitte ich um Übersendung der jeweiligen Kauf-, Lizenz- und Wartungsverträge- mit den Entwicklungs- oder Vertriebsunternehmen von oder über die die Software bezogen wird oder wurde.

2.
Soweit Open-Source-Software durch die Verwaltung eingesetzt wird eine Auflistung von für diese Software ggf. abgeschlossene Wartungs- und Supportverträge.

3.
Soweit eigenentwickelte Software von der Stadtverwaltung eingesetzt wird bitte ich um Übersendung der Entwicklungs- und ggf. anschließender Wartungsverträge.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Fabian Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Stadt Münster Details
Von
Fabian Müller
Betreff
Durch die Stadtverwaltung genutzte Software [#183901]
Datum
2. April 2020 22:04
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Auflistung sämtlicher durch die Stadtverwaltung genutzter Software, sowie jeweils dafür anfallender Lizenz- sowie Wartungskosten, sofern es sich nicht um Open-Source-Software oder Eigenentwicklungen handelt. Soweit keine solche Auflistung existiert bitte ich um Übersendung der jeweiligen Kauf-, Lizenz- und Wartungsverträge- mit den Entwicklungs- oder Vertriebsunternehmen von oder über die die Software bezogen wird oder wurde. 2. Soweit Open-Source-Software durch die Verwaltung eingesetzt wird eine Auflistung von für diese Software ggf. abgeschlossene Wartungs- und Supportverträge. 3. Soweit eigenentwickelte Software von der Stadtverwaltung eingesetzt wird bitte ich um Übersendung der Entwicklungs- und ggf. anschließender Wartungsverträge.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller Anfragenr: 183901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183901 Postanschrift Fabian Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller
Fabian Müller
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Durch die Stadtverwaltung genutzte Softw…
An Stadt Münster Details
Von
Fabian Müller
Betreff
AW: Durch die Stadtverwaltung genutzte Software [#183901]
Datum
5. Mai 2020 11:38
An
Stadt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Durch die Stadtverwaltung genutzte Software“ vom 02.04.2020 (#183901) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller Anfragenr: 183901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183901
Fabian Müller
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Fabian Müller
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Durch die Stadtverwaltung genutzte Software“ [#183901] [#183901]
Datum
20. Mai 2020 17:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/183901 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde gar nicht über den gestellten Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen entschieden hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller Anhänge: - 183901.pdf Anfragenr: 183901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183901
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 2.4.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 2.4.2020
Datum
28. Mai 2020 08:12
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Fabian Müllers auf Informationszugang vom 2.4.2020 zu einer Auflistung der durch die Stadt genutzten Software Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-4665/20 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Müller hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang (https://fragdenstaat.de/anfrage/durch-die-stadtverwaltung-genutzte-software/) gestellt zu haben. Bislang sei eine Reaktion auf seinen Antrag Ihrerseits ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Fabian Müller
AW: Antrag auf Informationszugang vom 2.4.2020 [#183901] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsf…
An Stadt Münster Details
Von
Fabian Müller
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 2.4.2020 [#183901]
Datum
18. Juni 2020 01:51
An
Stadt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Durch die Stadtverwaltung genutzte Software“ vom 02.04.2020 (#183901) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Auch auf die Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten vom 28. Mai 2020 hin haben Sie über meine Anfrage nicht beschieden. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich weise darauf hin, dass ich, sollten Sie weiterhin nicht auf diese Anfrage reagieren, beabsichtige Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Münster zu erheben. Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller Anfragenr: 183901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183901/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 2.4.2020 Antrag Herrn Fabian Müllers auf Informationszugang vom 2.4.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 2.4.2020
Datum
30. Juni 2020 11:28
Status
Warte auf Antwort
Antrag Herrn Fabian Müllers auf Informationszugang vom 2.4.2020 zu einer Auflistung der durch die Stadt genutzten Software Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-4665/20 Mein Auskunftsersuchen vom 28.5.2020 Erinnerung ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
2. Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 2.4.2020 Antrag Herrn Fabian Müllers auf Informationszugang vom 2…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
2. Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 2.4.2020
Datum
30. Juli 2020 12:34
Status
Warte auf Antwort
Antrag Herrn Fabian Müllers auf Informationszugang vom 2.4.2020 zu einer Auflistung der durch die Stadt genutzten Software Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-4665/20 Mein Auskunftsersuchen vom 28.5.2020 2. Erinnerung ________________________________ Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe, sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere erneut an die Erledigung meines oben genannten Schreibens, zu dem mir weiterhin noch keine Antwort vorliegt. Daher weise ich darauf hin, dass Sie mir nach § 13 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 IFG NRW zur Auskunft verpflichtet sind. Weil nach Maßgabe des § 5 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden soll und der Informationszugangsantrag bereits deutlich längere Zeit zurückliegt, bitte ich Sie, mir Ihre Stellungnahme nunmehr bis zum 27. August 2020 zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
Fabian Müller
AW: 2. Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 2.4.2020 [#183901] Sehr geehrte<< Anrede >> in v…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Fabian Müller
Betreff
AW: 2. Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 2.4.2020 [#183901]
Datum
8. September 2020 16:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in vorbezeichneter Angelegenheit bitte ich zunächst um Mitteilung ob Sie zwischenzeitlich Antwort von der Stadt Münster erhalten haben. Anschließend bitte ich um Information darüber, wie das weitere Verfahren von Seiten der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aussieht. Hierfür danke ich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller Anfragenr: 183901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183901/ Postanschrift Fabian Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 2.4.2020 Antrag auf Informationszugang vom 2.4.2020 zu einer Auflistung der durc…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 2.4.2020
Datum
28. September 2020 14:33
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Antrag auf Informationszugang vom 2.4.2020 zu einer Auflistung der durch die Stadt genutzten Software Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-4665/20 Beanstandung vom 24.9.2020 ________________________________ Sehr geehrter Herr Müller, da die Stadt Münster mir auf mein Auskunftsersuchen vom 28.05.2020 nicht antwortet, habe ich das Verhalten der Stadt gemäß § 13 Abs. 6 Satz 2 Nr. 3 IFG NRW beanstandet und die Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde hierüber in Kenntnis gesetzt. Eine Durchschrift der Beanstandung erhalten Sie in der Anlage zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Münster
Sehr geehrter Herr Müller, Sie haben den Antrag auf Informationszugang zu einer Auflistung der durch die Stadt ge…
Von
Stadt Münster
Betreff
Ihre Anfrage Nr. 183901 "Durch die Stadtverwaltung genutzte Software"
Datum
22. Oktober 2020 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, Sie haben den Antrag auf Informationszugang zu einer Auflistung der durch die Stadt genutzten Software gestellt. Art. 32 DSGVO verpflichtet die Stadt, durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen risikoabhängig den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Zur Datensicherheit gehören auch die genutzte Software und ihre Wartung. Unterlagen über die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO unterliegen gem. § 3 Abs. 3 DSG NRW nicht dem Informationsanspruch nach dem IFG NRW, um Daten- und Systemsicherheit nicht zu gefährden. Software-, Lizenz- und Wartungskosten sowie die entsprechenden Verträge sind zudem als Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis der Stadt (citeq) und ihrer Vertragspartner i.S.d. § 8 IFG NRW einzustufen. Deshalb werden die entsprechenden Vorlagen auch nichtöffentlich beschlossen. Da diese Verträge der Daten- und Systemsicherheit der Stadt dienen, sind sie aber schon von § 3 Abs. 3 DSG NRW erfasst. Die beantragten Auskünfte können wir daher nicht geben. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2 IFG NRW bin ich verpflichtet, Sie auf Ihr Recht hinzuweisen, die Landesbeauftragte für Datenschutz als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Mit freundlichen Grüßen