Durchfallquote von Lehramtsanwärtern 2. Staatsexamen - insbesondere Berufskolleg - nach Alter, Geschlecht, Fächer

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte stellen Sie folgende Informationen zur Verfügung:

Statistische Erhebungen über die (erstmalige und endgültige) Durchfallquote und ggf. nach Endnoten von Lehramtsanwärtern im zweiten Staatsexamen in den letzten Jahren, so aktuell und so weit zurückreichend wie möglich, insbesondere für die zweite Staatsprüfungen für Berufskollegs (aber gern auch weitere zu Sek. II). Bitte senden Sie mir diese Daten nach Alter, ggf. Geschlecht und nach Lehramt zu. Bitte weisen Sie die Unterscheidungsmerkmale Alter/Geschlecht nicht als diskriminierend zurück, denn die Daten sollen gerade dazu dienen, jedwede persönliche Einzelfälle mit der statistische Grundgesamtheit auf Diskriminierungsindizien hin zu prüfen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2017
  • Frist
    17. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte stellen Sie …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchfallquote von Lehramtsanwärtern 2. Staatsexamen - insbesondere Berufskolleg - nach Alter, Geschlecht, Fächer [#21514]
Datum
14. Mai 2017 10:14
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte stellen Sie folgende Informationen zur Verfügung: Statistische Erhebungen über die (erstmalige und endgültige) Durchfallquote und ggf. nach Endnoten von Lehramtsanwärtern im zweiten Staatsexamen in den letzten Jahren, so aktuell und so weit zurückreichend wie möglich, insbesondere für die zweite Staatsprüfungen für Berufskollegs (aber gern auch weitere zu Sek. II). Bitte senden Sie mir diese Daten nach Alter, ggf. Geschlecht und nach Lehramt zu. Bitte weisen Sie die Unterscheidungsmerkmale Alter/Geschlecht nicht als diskriminierend zurück, denn die Daten sollen gerade dazu dienen, jedwede persönliche Einzelfälle mit der statistische Grundgesamtheit auf Diskriminierungsindizien hin zu prüfen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
14. Mai 2017 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#21514] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchfallquot…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#21514]
Datum
17. Juni 2017 07:13
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchfallquote von Lehramtsanwärtern 2. Staatsexamen - insbesondere Berufskolleg - nach Alter, Geschlecht, Fächer“ vom 14.05.2017 (#21514) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Empfangsbestätigung [#21514] Sehr geehrte Damen und Herren, wann darf ich mit Ihrer Antwort rechnen? Mi…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Empfangsbestätigung [#21514]
Datum
22. Juni 2017 07:00
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wann darf ich mit Ihrer Antwort rechnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: AW: Empfangsbestätigung [#21514] Um was geht es denn?
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: AW: Empfangsbestätigung [#21514]
Datum
22. Juni 2017 11:57
Status
Warte auf Antwort
Um was geht es denn?
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre nachstehende E-Mail, mit der Sie um Übersendung einer nach Alter…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Durchfallquote von Lehramtsanwärtern 2. Staatsexamen - insbesondere Berufskolleg - nach Alter, Geschlecht, Fächer [#21514]
Datum
23. Juni 2017 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre nachstehende E-Mail, mit der Sie um Übersendung einer nach Alter, Geschlecht und Lehramt differenzierten statistischen Quote des Nichtbestehens der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen bezogen auf die letzten Jahre baten. Leider liegen uns statistische Erhebungen in der von Ihnen gewünschten Differenzierung nicht vor. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an das Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen in Dortmund zu wenden, das als Prüfungsbehörde ggf. über entsprechendes Datenmaterial (zumindest bezogen auf die Unterscheidung nach Lehrämtern) verfügt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchfallquote von Lehramtsanwärtern 2. Staats…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Durchfallquote von Lehramtsanwärtern 2. Staatsexamen - insbesondere Berufskolleg - nach Alter, Geschlecht, Fächer [#21514]
Datum
10. Juli 2017 14:06
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchfallquote von Lehramtsanwärtern 2. Staatsexamen - insbesondere Berufskolleg - nach Alter, Geschlecht, Fächer“ vom 14.05.2017 (#21514) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit auf meine Frage hin beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte holen Sie die Information auf meine Person bezogen anonymisiert von der von Ihnen mir über meine private Emailadresse vorgeschlagene Behörde ein, die ich über Sie anfrage. Vorteil und im Sinne der gesetzlichen Regelungen ist die allseitige Veröffentlichung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre oben genannte Anfrage habe ich Ihnen bereits mit E-Mail vom 23.06.17 geant…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Durchfallquote von Lehramtsanwärtern 2. Staatsexamen - insbesondere Berufskolleg - nach Alter, Geschlecht, Fächer [#21514]
Datum
17. Juli 2017 18:02
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre oben genannte Anfrage habe ich Ihnen bereits mit E-Mail vom 23.06.17 geantwortet und Ihnen mitgeteilt, dass dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen statistische Erhebungen in der von Ihnen gewünschten Differenzierung nicht vorliegen. Soweit Sie der Auffassung sind, dass die von Ihnen erbetenen Informationen durch das Schulministerium beim Landesprüfungsamt eingeholt werden müssen, um sie Ihnen anschließend zur Verfügung zu stellen, darf ich Sie darauf hinweisen, dass der mit Ihrer oben genannten Anfrage geltend gemachte Informationsanspruch auf den beim Schulministerium vorhandenen Datenbestand beschränkt ist. Eine Informationsbeschaffungspflicht sieht das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen nicht vor. Es steht Ihnen aber selbstverständlich frei, sich selber mit einer eigenen Anfrage an das Landesprüfungsamt zu wenden. Auf diese Möglichkeit hatte ich Sie in meiner E-Mail vom 23.06.17 bereits hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen