Durchfallquoten 2. Staatsexamen

Durchfallquoten für das 2. Staatsexamen für die Schulform Gym/Ge in NRW der Jahre 2018-2022.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Oktober 2023
  • Frist
    22. November 2023
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Hildegunst Mythenmetz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Du…
An Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen Details
Von
Hildegunst Mythenmetz
Betreff
Durchfallquoten 2. Staatsexamen [#290599]
Datum
20. Oktober 2023 08:51
An
Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durchfallquoten für das 2. Staatsexamen für die Schulform Gym/Ge in NRW der Jahre 2018-2022.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hildegunst Mythenmetz Anfragenr: 290599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290599/ Postanschrift Hildegunst Mythenmetz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hildegunst Mythenmetz

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Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen
Guten Tag, Sie haben über das Portal „Frag den Staat“ am 20.10.2023 eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen
Betreff
AW: Durchfallquoten 2. Staatsexamen [#290599]
Datum
24. Oktober 2023 08:12
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Sie haben über das Portal „Frag den Staat“ am 20.10.2023 eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Gemäß § 4 (1) Informationsfreiheitsgesetz NRW hat jede natürliche Person Anspruch auf den Zugang zu Informationen nach Maßgabe dieses Gesetzes. Sie benutzen mit Hildegunst Mythenmetz offensichtlich ein Pseudonym für Ihre Anfrage. Eine Bearbeitung ist jedoch nur möglich, wenn Sie sich als natürliche Person zu erkennen geben. Dies ist auch im Hinblick auf die Prüfung der Frage, ob Gebühren erhoben werden und wie ein eventueller Gebührenbescheid zugestellt werden kann, von Bedeutung. Ich bitte Sie also im eigenen Interesse, Ihre Anfrage nochmals unter Nennung Ihres korrekten Namens einzureichen. Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht. Mit freundlichen Grüßen