Durchführung REHA Sport im Fitnessstudio ab kommenden Montag - 11.01.2021

Heute bekam ich eine Einladung unseres Fitnessstudios in Eilenburg, dass ab Montag - 11.01.2021 -wieder REHA Sport möglich ist! - Trotz verschärfter Kontaktbeschränkungen!
Frage: Ist das wirklich so? ; Unter welchen Voraussetzungen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2021
  • Frist
    10. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
Gunther Lippert
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Heute bekam ich…
An Landratsamt Nordsachsen - Gesundheitsamt Details
Von
Gunther Lippert
Betreff
Durchführung REHA Sport im Fitnessstudio ab kommenden Montag - 11.01.2021 [#208224]
Datum
8. Januar 2021 18:09
An
Landratsamt Nordsachsen - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Heute bekam ich eine Einladung unseres Fitnessstudios in Eilenburg, dass ab Montag - 11.01.2021 -wieder REHA Sport möglich ist! - Trotz verschärfter Kontaktbeschränkungen! Frage: Ist das wirklich so? ; Unter welchen Voraussetzungen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gunther Lippert Anfragenr: 208224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208224/ Postanschrift Gunther Lippert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gunther Lippert
Landratsamt Nordsachsen - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Lippert, mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 27. November 2020 bleibt gemäß § 4 A…
Von
Landratsamt Nordsachsen - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Durchführung REHA Sport im Fitnessstudio ab kommenden Montag - 11.01.2021 [#208224]
Datum
11. Januar 2021 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lippert, mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 27. November 2020 bleibt gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 4 die Öffnung von Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen weiterhin untersagt, soweit sie nicht medizinisch notwendiger Behandlungen (Rehabilitationssport, physiotherapeutische Behandlungen) dienen. Die zulässige Durchführung von medizinisch notwendigem Rehabilitationssport richtet sich nach der Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011 (siehe Anhang). Besonders hinweisen möchte ich Sie dabei auf die vom Rehabilitationssport und Funktionstraining ausgeschlossenen Maßnahmen in Kapitel 4 Tz. 4.7.. Betreffend den geltend gemachten Anspruch auf Auskunft, bitte ich zu berücksichtigen, dass gemäß dem Umweltinformationsgesetz jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen hat, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Bei den von Ihnen erbetenen Auskünften handelt es sich jedoch nicht um Umweltinformationen, also Daten betreffend die Umwelt, so dass zu diesem Anliegen diesseits keine Stellung genommen werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Gunther Lippert
Sehr geehrte<< Anrede >> Warum war dann bis heute kein Reha Sprt in der Fitniss Oase Eilenburg möglich…
An Landratsamt Nordsachsen - Gesundheitsamt Details
Von
Gunther Lippert
Betreff
AW: Durchführung REHA Sport im Fitnessstudio ab kommenden Montag - 11.01.2021 [#208224]
Datum
11. Januar 2021 14:45
An
Landratsamt Nordsachsen - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Warum war dann bis heute kein Reha Sprt in der Fitniss Oase Eilenburg möglich. Sind die Hygienemaßnahmen verändert bzw. verschärft wurden? ... Mit freundlichen Grüßen Gunther Lippert Anfragenr: 208224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208224/ Postanschrift Gunther Lippert << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Nordsachsen - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Lippert, bezugnehmend auf anliegende Anfrage wenden Sie sich bitte an die Einrichtung selbst. …
Von
Landratsamt Nordsachsen - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Durchführung REHA Sport im Fitnessstudio ab kommenden Montag - 11.01.2021 [#208224]
Datum
11. Januar 2021 16:39
Status
smime.p7s
2,4 KB


Sehr geehrter Herr Lippert, bezugnehmend auf anliegende Anfrage wenden Sie sich bitte an die Einrichtung selbst. Mit freundlichen Grüßen