DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1998 DER KOMMISSION vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1998 DER KOMMISSION vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit
Im Rahmen eines Rechtsstreites über die Zulässigkeit bestimmter Maßnahmen (insbesondere das wiederholte intensive Anfassen im Genitalbereich ohne besonderen Anlass durch Luftsicherheitsassistenten gegen den erklärten Willen des Durchsuchten) benötige ich Einsicht in das genannte Dokument. Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass dieses Dokument die zulässigen Maßnahmen festlegt und ihren Umfang und die Art der Durchführung beschreibt.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. April 2018
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2. Juni 2018
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