DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1998 DER KOMMISSION vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1998 DER KOMMISSION vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit

Im Rahmen eines Rechtsstreites über die Zulässigkeit bestimmter Maßnahmen (insbesondere das wiederholte intensive Anfassen im Genitalbereich ohne besonderen Anlass durch Luftsicherheitsassistenten gegen den erklärten Willen des Durchsuchten) benötige ich Einsicht in das genannte Dokument. Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass dieses Dokument die zulässigen Maßnahmen festlegt und ihren Umfang und die Art der Durchführung beschreibt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. April 2018
  • Frist
    2. Juni 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: DURCHFÜHRUNGSVER…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1998 DER KOMMISSION vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit [#29316]
Datum
30. April 2018 11:15
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1998 DER KOMMISSION vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit Im Rahmen eines Rechtsstreites über die Zulässigkeit bestimmter Maßnahmen (insbesondere das wiederholte intensive Anfassen im Genitalbereich ohne besonderen Anlass durch Luftsicherheitsassistenten gegen den erklärten Willen des Durchsuchten) benötige ich Einsicht in das genannte Dokument. Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass dieses Dokument die zulässigen Maßnahmen festlegt und ihren Umfang und die Art der Durchführung beschreibt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespolizeipräsidium
Anfrage nach IFG Herr Antragsteller/in Antragsteller/in Bundespolizeipräsidium Ref. 71 - 10 00 11 - 0004 - 6/2018 …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Anfrage nach IFG Herr Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
3. Mai 2018 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundespolizeipräsidium Ref. 71 - 10 00 11 - 0004 - 6/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr IFG Antrag vom 30.04.2018 ist im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71 eingegangen und wird unter o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen