Durchgangsverkehr Stuttgarter Str.

Die Stuttgarter Str. ist aufgrund von Bauarbeiten zur Zeit für den Durchgangsverkehr zwischen der Rosseggerstr. und Innstr. gesperrt.
Hierdurch ist die Straße sehr ruhig geworden und man kann wieder mit offenem Fenster schlafen, da die 2-3 Autofahrer pro Nacht, die über das Kopfsteinpflaster brettern, wegfallen.
Die Stuttgarter Str. ist eine Parallelstr zur Sonnenalle daher ist kein Durchgangsverkehr notwendig.
Daher wäre es schön, wenn der Status Quo durch bauliche Maßnahmen auch nach Ende der Bauarbeiten beibehalten werden könnte.
Hierfür könnte die Straße z.B. auf Höhe der Feuerwehreinfahrt bei Hausnr 5 durch Poller abgetrennt werden.

viele Grüße

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchgangsverkehr Stuttgarter Str. [#185657]
Datum
29. April 2020 17:13
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stuttgarter Str. ist aufgrund von Bauarbeiten zur Zeit für den Durchgangsverkehr zwischen der Rosseggerstr. und Innstr. gesperrt. Hierdurch ist die Straße sehr ruhig geworden und man kann wieder mit offenem Fenster schlafen, da die 2-3 Autofahrer pro Nacht, die über das Kopfsteinpflaster brettern, wegfallen. Die Stuttgarter Str. ist eine Parallelstr zur Sonnenalle daher ist kein Durchgangsverkehr notwendig. Daher wäre es schön, wenn der Status Quo durch bauliche Maßnahmen auch nach Ende der Bauarbeiten beibehalten werden könnte. Hierfür könnte die Straße z.B. auf Höhe der Feuerwehreinfahrt bei Hausnr 5 durch Poller abgetrennt werden. viele Grüße
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185657
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Sehr geehrteAntragsteller/in zur bestmöglichen Unterbrechung der Übertragungswege von Sars-CoV-2 wird das Präsenz…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Betreff
Antw: Durchgangsverkehr Stuttgarter Str. [#185657] (eingeschränkter Dienstbetrieb im Straßen- und Grünflächenamt in Neukölln)
Datum
29. April 2020 17:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in zur bestmöglichen Unterbrechung der Übertragungswege von Sars-CoV-2 wird das Präsenzpersonal in den Bürodienstgebäuden des Bezirksamtes Neukölln von Berlin auf ein Minimum beschränkt. Ihre Mail wird nach Dringlichkeit an den zuständigen Arbeitsbereich weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Stuttgarter Straße Sehr [geschwärzt], Sie haben Akteneinsicht für die temporäre Baumaßnahme Stuttgarter Straße ge…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Betreff
Stuttgarter Straße
Datum
5. Mai 2020 15:59
Status
Sehr [geschwärzt], Sie haben Akteneinsicht für die temporäre Baumaßnahme Stuttgarter Straße gestellt. Da hier grundsätzlich ein paar Fragen zu Ihrem Schreiben zu klären sind, schlage ich Ihnen vor, dass Sie mich am besten einfach mal kurz anrufen. 030 902392190 0173 210 53 01 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Helmut Folger Abt. Finanzen und Wirtschaft, Straßen- und Grünflächenamt, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]