Durchgeführte Ordnungswidrigkeitsverfahren

Anfrage an: Stadt Baruth/Mark

Ein Aufstellung der durch die Stadt Baruth / Mark in den Jahren 2017 bis 2019 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren getrennt nach Ortsteilen (Stadt, Klein Zietscht, Radeland, etc.) und Rechtsgrundlage (z.B. Verbrennung von Laub und Grünabfällen, illegale Abfallentsorgung) sowie der daraus eingenommenen Gelder.

Darüber hinaus eingegangene Ordnungswidrigkeitshinweise und -anzeigen sowohl summarisch als auch prozentual bzgl. Aufgriff bzw. Nichtaufgriff und Feststellung eines Verstoßes bzw. "zu den Akten nehmen".

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Stadt Baruth/Mark Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchgeführte Ordnungswidrigkeitsverfahren [#196311]
Datum
30. August 2020 15:09
An
Stadt Baruth/Mark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Aufstellung der durch die Stadt Baruth / Mark in den Jahren 2017 bis 2019 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren getrennt nach Ortsteilen (Stadt, Klein Zietscht, Radeland, etc.) und Rechtsgrundlage (z.B. Verbrennung von Laub und Grünabfällen, illegale Abfallentsorgung) sowie der daraus eingenommenen Gelder. Darüber hinaus eingegangene Ordnungswidrigkeitshinweise und -anzeigen sowohl summarisch als auch prozentual bzgl. Aufgriff bzw. Nichtaufgriff und Feststellung eines Verstoßes bzw. "zu den Akten nehmen".
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: http://fdstaat23zv6kdmntgkvdzkr7hipl5oqswwi3xawzkj2w2gwsbxmrwyd.onion/a/196311/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Baruth/Mark
Guten Tag werter Herr Antragsteller/in, Ihre Mail, eingegangen am Sonntag, dem 30.08. um 15:10 Uhr, habe ich zust…
Von
Stadt Baruth/Mark
Betreff
AW: Durchgeführte Ordnungswidrigkeitsverfahren [#196311]
Datum
31. August 2020 11:07
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag werter Herr Antragsteller/in, Ihre Mail, eingegangen am Sonntag, dem 30.08. um 15:10 Uhr, habe ich zuständigkeitshalber an die Ordnungsabteilung, Bearbeiter Herr Böttcher, gesandt Herr Böttcher ist telefonisch unter 033704 97252 und per Mail <<E-Mail-Adresse>> zu erreichen. Bei persönlicher Vorsprache an den Sprechtagen dienstags und donnerstags von 9:00 Uhr - 16:00 Uhr und am Donnerstag auch bis 18: Uhr nach Terminvereinbarung. Mit freundlichen Grüßen