Durchsagen am Berliner Hauptbahnhof betreffend bettelnder Menschen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

Am Berliner Hauptbahnhof erfolgte am 30.10.2023 gegen 8:50 Uhr eine Durchsage in deutscher und englischer Sprache mit dem Inhalt, es befänden sich organisierte bettelnde Gruppen im Hauptbahnhof verbunden mit der Aufforderung, Menschen die nach Geld fragen, kein Geld zu geben.

Bitte senden Sie mir dazu Folgendes zu:

1. Den Wortlaut der Durchsage und die Anweisung (in welcher Form auch immer), diese Durchsage einzusetzen (inkl. der Modalitäten wann, wie oft, etc.).
2. Welchen Hintergrund hat die Durchsage? Was ist der Hintergrund der Durchsage? Beruht die Durchsage auf konkreten Erkenntnissen betreffend diesen Moment? Wenn es dazu Dokumente, E-Mail-Verkehr, Vermerke, Anweisungen oÄ gibt bitte ich um Übersendung derselben.
3. Seit wann werden diese oder ähnliche Durchsagen verwendet? Werden diese Durchsagen nur in Berlin (am Hauptbahnhof), oder auch an anderen Bahnhöfen der DB verwendet? Seit wann werden diese Durchsagen in Berlin (und ggf. anderswo) verwendet?
4. Hat eine rechtliche oder anderweitige (nicht-rechtliche, bspw. nur Freigabe durch Vorgesetzte:n) Prüfung über den Einsatz einer solchen Durchsage stattgefunden? Falls ja, bitte ich um Übersendung der Prüfung(en) und der Freigabe der Durchsagen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Oktober 2023
  • Frist
    1. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Am Berliner Hauptbahnhof erfolgte am 30.10.2023 gegen 8:50 Uhr eine Durc…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchsagen am Berliner Hauptbahnhof betreffend bettelnder Menschen [#291294]
Datum
30. Oktober 2023 10:03
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Am Berliner Hauptbahnhof erfolgte am 30.10.2023 gegen 8:50 Uhr eine Durchsage in deutscher und englischer Sprache mit dem Inhalt, es befänden sich organisierte bettelnde Gruppen im Hauptbahnhof verbunden mit der Aufforderung, Menschen die nach Geld fragen, kein Geld zu geben. Bitte senden Sie mir dazu Folgendes zu: 1. Den Wortlaut der Durchsage und die Anweisung (in welcher Form auch immer), diese Durchsage einzusetzen (inkl. der Modalitäten wann, wie oft, etc.). 2. Welchen Hintergrund hat die Durchsage? Was ist der Hintergrund der Durchsage? Beruht die Durchsage auf konkreten Erkenntnissen betreffend diesen Moment? Wenn es dazu Dokumente, E-Mail-Verkehr, Vermerke, Anweisungen oÄ gibt bitte ich um Übersendung derselben. 3. Seit wann werden diese oder ähnliche Durchsagen verwendet? Werden diese Durchsagen nur in Berlin (am Hauptbahnhof), oder auch an anderen Bahnhöfen der DB verwendet? Seit wann werden diese Durchsagen in Berlin (und ggf. anderswo) verwendet? 4. Hat eine rechtliche oder anderweitige (nicht-rechtliche, bspw. nur Freigabe durch Vorgesetzte:n) Prüfung über den Einsatz einer solchen Durchsage stattgefunden? Falls ja, bitte ich um Übersendung der Prüfung(en) und der Freigabe der Durchsagen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291294/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchsagen am Berliner Hauptbahnhof betreffend bettelnder Menschen…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Durchsagen am Berliner Hauptbahnhof betreffend bettelnder Menschen [#291294]
Datum
1. Dezember 2023 09:34
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchsagen am Berliner Hauptbahnhof betreffend bettelnder Menschen“ vom 30.10.2023 (#291294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)-Bescheid Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übers…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)-Bescheid
Datum
7. Dezember 2023 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ausschließlich per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)-Bescheid [#291294] Ihr Az.: Z25/286.2/1-1923 IFG Sehr geehrte Da…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)-Bescheid [#291294]
Datum
18. Dezember 2023 11:22
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: Z25/286.2/1-1923 IFG Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 07.12.2023. In den Fällen des § 1 Abs. 1 S. 3 IFG wie hier ist nicht das Privatrechtssubjekt, sondern die Behörde, deren Aufgaben von dem Privaten erfüllt werden, Anspruchsgegner (Schoch IFG § 1 Rn. 234-237). Insoweit besteht auch ein Informationsbeschaffungsanspruch gegen die Behörde (Debus IFG § 1 Rn. 158-159, Schoch IFG RN. 38, 236, Fluck DVBl 2006, 1406). Die DB Netze als Tochter der DB AG ist außerdem mehrheitlich in Staatseigentum. Sollten Sie weiterhin der Auffassung sein, nicht zur Auskunft verpflichtet zu sein, so bitte ich Sie um Zusendung eines rechtsmittelfähigen Bescheids und eine substantiierte Begründung, die sich mit meiner Stellungnahme auseinandersetzt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291294/