Durchsagen am Berliner Hauptbahnhof betreffend bettelnder Menschen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
Am Berliner Hauptbahnhof erfolgte am 30.10.2023 gegen 8:50 Uhr eine Durchsage in deutscher und englischer Sprache mit dem Inhalt, es befänden sich organisierte bettelnde Gruppen im Hauptbahnhof verbunden mit der Aufforderung, Menschen die nach Geld fragen, kein Geld zu geben.
Bitte senden Sie mir dazu Folgendes zu:
1. Den Wortlaut der Durchsage und die Anweisung (in welcher Form auch immer), diese Durchsage einzusetzen (inkl. der Modalitäten wann, wie oft, etc.).
2. Welchen Hintergrund hat die Durchsage? Was ist der Hintergrund der Durchsage? Beruht die Durchsage auf konkreten Erkenntnissen betreffend diesen Moment? Wenn es dazu Dokumente, E-Mail-Verkehr, Vermerke, Anweisungen oÄ gibt bitte ich um Übersendung derselben.
3. Seit wann werden diese oder ähnliche Durchsagen verwendet? Werden diese Durchsagen nur in Berlin (am Hauptbahnhof), oder auch an anderen Bahnhöfen der DB verwendet? Seit wann werden diese Durchsagen in Berlin (und ggf. anderswo) verwendet?
4. Hat eine rechtliche oder anderweitige (nicht-rechtliche, bspw. nur Freigabe durch Vorgesetzte:n) Prüfung über den Einsatz einer solchen Durchsage stattgefunden? Falls ja, bitte ich um Übersendung der Prüfung(en) und der Freigabe der Durchsagen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum30. Oktober 2023
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1. Dezember 2023
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