Durchschnittliche Altersrenten z.B. 2018, 2019

Für 2015 war noch eine Grafik erhältlich, wo die durchschnittlichen Altersrenten aufgeschlüsselt nach Männern, Frauen, Bundesland ersichtlich waren.
Aktuell finde ich nur noch eine Statistik für Altersrenten oberhalb von 35 Jahren - aufgeschlüsselt m,f, Länder.
Wo findet sich die Statistik wie für 2015, die auch Altersrenten mit weniger Jahren einschließt?
Wenn es diese für die Jahre ab 2016 nicht mehr gibt, wie kann sie unter statis, eurostat etc generiert werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für 2015 war noch e…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchschnittliche Altersrenten z.B. 2018, 2019 [#176876]
Datum
26. Januar 2020 19:15
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für 2015 war noch eine Grafik erhältlich, wo die durchschnittlichen Altersrenten aufgeschlüsselt nach Männern, Frauen, Bundesland ersichtlich waren. Aktuell finde ich nur noch eine Statistik für Altersrenten oberhalb von 35 Jahren - aufgeschlüsselt m,f, Länder. Wo findet sich die Statistik wie für 2015, die auch Altersrenten mit weniger Jahren einschließt? Wenn es diese für die Jahre ab 2016 nicht mehr gibt, wie kann sie unter statis, eurostat etc generiert werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176876 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 323: Durchschnittliche Altersrenten z.B. 2018, 2019 [#176876]
Datum
27. Januar 2020 08:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Januar 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30323 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben eine Rückfrage zu Ihrem unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreihe…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]Durchschnittliche Altersrenten z.B. 2018, 2019 [#176876]
Datum
30. Januar 2020 09:32
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben eine Rückfrage zu Ihrem unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Januar 2020. Es ist hier im Hause bislang nicht möglich gewesen, zu klären, auf welche Veröffentlichung Sie sich genau beziehen. Könnten Sie uns dies bitte mitteilen? Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie uns einen Link zu der von Ihnen genannten Grafik schicken könnten oder sonst nähere Informationen mitteilen könnten, z.B. wo bzw. durch wen diese Grafik veröffentlicht worden ist. Vielen Dank schon einmal für Ihre Rückmeldung, mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Entschuldigung, das war von der drv im Jahr 2014 und nicht 2015. Der Focus hatte di…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Durchschnittliche Altersrenten z.B. 2018, 2019 [#176876]
Datum
30. Januar 2020 10:10
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Entschuldigung, das war von der drv im Jahr 2014 und nicht 2015. Der Focus hatte die Statstik in 2015 in einem Artikel abgebildet: https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/enorme-unterschiede-in-deutschland-bis-zu-451-euro-weniger-so-viel-rente-gibt-es-im-osten-und-so-wenig-im-saarland_id_4827866.html Die späteren Rentenstatstiken lassen sich nicht mehr vergleichen, weil die hier andere Kriterien für die gemittelte Altersrente zugrunde gelegt wurden. Ich würde dies gern auch für die Folgejahre vergleichen ggf selbst Daten entsprechend exerpieren und wie für 2014 aufbereiten Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176876

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 26. Januar 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30323) eine …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Durchschnittliche Altersrenten z.B. 2018, 2019 (Az.: A-IR/11100100-IF30323)
Datum
5. Februar 2020 08:19
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 26. Januar 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30323) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser beziehen Sie sich auf das Folgende: Das Magazin Focus hatte die Statistik der Deutschen Rentenversicherung in 2015 in einem Artikel abgebildet: https://www.focus.de/finanzen/altersvor… Dort sind die durchschnittlichen Altersrenten aufgeschlüsselt nach Männern, Frauen, Bundesland dargestellt. Sie erkundigen sich nach einer solchen Statistik wie für 2015, die auch Altersrenten mit weniger Jahren einschließt. Wenn es diese für die Jahre ab 2016 nicht mehr gebe, möchten Sie wissen, wie eine solche Statistik unter Destatis, Eurostat etc. generiert werden kann. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Das Statistische Bundesamt kann Ihnen leider nicht die gewünschten Informationen liefern. Die Daten zu den Altersrenten in dem von Ihnen verlinkten Focus-Artikel kommen von der deutschen Rentenversicherung (Quellenangabe im Artikel). Unsere seit letztem Jahr verfügbare Statistik der Rentenbezugsmitteilungen erfasst alle steuerlich relevanten (Bruttojahres-)Alterseinkünfte gemäß § 22 Nr. 1 und 5 EStG. Hierzu gehören Zahlungen aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge, aber auch steuerschädliche Verwendungen von Rentenleistungen. Allerdings sind diese Einkünfte nicht explizit nach diesen Durchführungswegen differenzierbar, sondern in sogenannte Rechtsgrundlagen subsumiert, in denen allerdings gegebenenfalls auch andere (private) Renteneinkünfte erfasst werden. Daten zu Altersrenten liegen uns nicht vor. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen nicht die gewünschten Auskünfte mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen