Durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge

Wie lange ist die Durchschnittliche Bearbeitungsdauer der verschiedenen Antragstypen für Energiesanierung ab Zeitpunkt Verwendungsnachweis Eingegangen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie lange ist die…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge [#243643]
Datum
17. März 2022 12:12
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie lange ist die Durchschnittliche Bearbeitungsdauer der verschiedenen Antragstypen für Energiesanierung ab Zeitpunkt Verwendungsnachweis Eingegangen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243643/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.03.22 nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Az. Z13-IFso-42…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.03.22 nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Az. Z13-IFso-422/22
Datum
22. März 2022 15:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anliegend erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Rückfragen zu Ihrem Antrag auf Informationszugang nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die Ihnen ausschließlich per Mail zugeht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.03.22 nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Az. Z13-IFs…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.03.22 nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Az. Z13-IFso-422/22 [#243643]
Datum
11. April 2022 12:20
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie konkret folgende Frage: Wie lange ist die durchschnittliche Zeitdauer vom Zeitpunkt des vollständigen Eingans aller Unterlagen (Zustand VN eingegangen) für Antrage zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen, aufgeschlüsselt auf die in den letzten vier Quartalen ausgezahlten Anträge? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243643/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.03.22 nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Az. Z13-IFs…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.03.22 nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Az. Z13-IFso-422/22 [#243643]
Datum
20. April 2022 08:34
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge“ vom 17.03.2022 (#243643) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.03.22 nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Az. Z13-IFs…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.03.22 nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Az. Z13-IFso-422/22 [#243643]
Datum
20. April 2022 08:34
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge“ vom 17.03.2022 (#243643) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.03.22 nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Az. Z13-IFs…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.03.22 nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Az. Z13-IFso-422/22 [#243643]
Datum
17. Mai 2022 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG vom 17.03.2022. Meine Mitteilung zu Ihrem Antrag finden sie im Anhang dieser Mail. Mit freundlichen Grüßen