Durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach der Beantragung / Mitte

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit in ihrem Bezirksamt bis zur abschließenden Bescheidung bei einem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein?

Werden Personen ohne festen Wohnsitz im Bereich des Landes Berlin bevorzugt beschieden?

Besten Dank und viele Grüße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
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Thomas Walkowiak
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr g…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Thomas Walkowiak
Betreff
Durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach der Beantragung / Mitte [#287213]
Datum
28. August 2023 21:24
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit in ihrem Bezirksamt bis zur abschließenden Bescheidung bei einem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein? Werden Personen ohne festen Wohnsitz im Bereich des Landes Berlin bevorzugt beschieden? Besten Dank und viele Grüße
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Walkowiak Anfragenr: 287213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287213/ Postanschrift Thomas Walkowiak << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Walkowiak

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Bezirksamt Mitte von Berlin
Informationsfreiheitsgesetz Antwort Sehr geehrter Herr Walkowiak, Sie haben mit Schreiben vom 28.08.2023 - hier …
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz Antwort
Datum
6. September 2023 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Walkowiak, Sie haben mit Schreiben vom 28.08.2023 - hier eingegangen per Email am 28.08.2023 - eine schriftliche Auskunft im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes Berlin (IFG), die Wohnberechtigung im sozialen Wohnungsbau betreffend, beantragt. Anbei finden Sie meine Antwort. Mit freundlichen Grüßen