Durchschnittliche und Median-Studiendauer nach Studienfach

Auskunft über die durchschnittliche als auch Median-Studiendauer geordnet nach Studienfach und akademischem Grad am KIT.

Insbesondere würde mich die Diskrepanz der Regelstudienzeit zur tatsächlichen Studiendauer und der (persistente) Einfluss der Covid-19-Pandemie auf die Daten der letzten Semester interessieren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. September 2023
  • Frist
    20. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft über die durchschnittlich…
An Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchschnittliche und Median-Studiendauer nach Studienfach [#288480]
Datum
18. September 2023 14:59
An
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft über die durchschnittliche als auch Median-Studiendauer geordnet nach Studienfach und akademischem Grad am KIT. Insbesondere würde mich die Diskrepanz der Regelstudienzeit zur tatsächlichen Studiendauer und der (persistente) Einfluss der Covid-19-Pandemie auf die Daten der letzten Semester interessieren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288480/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Anfrage LIFG Studiendauer nach Studienfach Das KIT erlässt folgenden Bescheid: 1. Der Antrag wird …
Von
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Betreff
AW: Durchschnittliche und Median-Studiendauer nach Studienfach [#288480]
Datum
11. Oktober 2023 17:16
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

smime.p7s
6,6 KB


Anfrage LIFG Studiendauer nach Studienfach Das KIT erlässt folgenden Bescheid: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Begründung: Sachverhalt: Mit Datum vom 18.09.2023 stellten Sie einen Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) auf Zurverfügungstellung: Auskunft über die durchschnittliche als auch Median-Studiendauer geordnet nach Studienfach und akademischem Grad am KIT. Rechtliche Würdigung: 1. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Baden-Württemberg gilt das Gesetz nicht gegenüber Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung, Hochschulen nach § 1 des Landeshochschulgesetzes, Schulen nach § 2 des Schulgesetzes Baden-Württemberg sowie Ausbildungs- und Prüfbehörden, soweit Forschung und Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen betroffen sind. Das KIT ist - soweit es die Aufgabe einer Universität nach § 2 des KIT-Gesetzes wahrnimmt - Hochschule im Sinne von § 1 Abs. 2 Landeshochschulgesetz. Gleichzeitig ist es - soweit es die Aufgaben einer außeruniversitären Forschungseinrichtung wahrnimmt, eine Einrichtung mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung. Die von Ihnen erbetenen Informationen betreffen die Lehre. Es besteht daher nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG kein Anspruch auf Zugang zu den Informationen des KIT über die durchschnittliche als auch Median-Studiendauer geordnet nach Studienfach und akademischem Grad am KIT. 2. Bei den von Ihnen angefragten Informationen handelt es sich weder um Umweltinformationen im Sinne des UVwG bzw. des UIG noch um Verbraucherinformationen im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Entsprechend besteht kein Auskunftsanspruch basierend auf diesen Gesetzen. 3. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Auslagen sind nicht angefallen. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus den §§ 73 Abs. 3 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), 80 Abs. 1 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Gebührenentscheidung folgt aus § 7 LGebG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Präsidenten des Karlsruher Instituts für Technologie, Kaiserstraße 12, 76131 Karlsruhe schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erhoben werden. Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Daneben kann die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in der Funktion als Beauftragte/r für die Informationsfreiheit angerufen werden (Adresse: Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart, E-Mail: poststelle @lfdi.bwl.de). Bitte beachten Sie: Die Anrufung des und Vermittlung durch den LfDI unterbricht nicht die laufenden Rechtsbehelfsfristen. Mit freundlichen Grüßen