Durchschnittsergebnisse der Zweiten Staatsprüfungen für die jeweiligen Lehrämter

Ich würde Sie bitten, eine Aufstellung zu übersenden, aus der hervorgeht, welche Gesamtergebnisse (Noten) in den Zweiten Staatsprüfungen für die jeweiligen Lehrämter an den Studienseminaren des Landes erzielt werden. Von Interesse ist hierbei keineswegs eine Aufschlüsselung nach Fächern, da dies sicher mit dem Datenschutz unvereinbar ist, sondern Überblicks- bzw. Durchschnittsdaten.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. Dezember 2023
  • Frist
    10. Januar 2024
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Thomas Bäcker
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde Sie bitten, eine Aufstel…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Thomas Bäcker
Betreff
Durchschnittsergebnisse der Zweiten Staatsprüfungen für die jeweiligen Lehrämter [#294413]
Datum
8. Dezember 2023 06:49
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde Sie bitten, eine Aufstellung zu übersenden, aus der hervorgeht, welche Gesamtergebnisse (Noten) in den Zweiten Staatsprüfungen für die jeweiligen Lehrämter an den Studienseminaren des Landes erzielt werden. Von Interesse ist hierbei keineswegs eine Aufschlüsselung nach Fächern, da dies sicher mit dem Datenschutz unvereinbar ist, sondern Überblicks- bzw. Durchschnittsdaten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Bäcker Anfragenr: 294413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294413/
Mit freundlichen Grüßen Thomas Bäcker
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Damen und Herren, die von Herrn Bäcker gewünschte Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz fällt in…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Durchschnittsergebnisse der Zweiten Staatsprüfungen für die jeweiligen Lehrämter [#294413]
Datum
18. Dezember 2023 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, die von Herrn Bäcker gewünschte Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landesprüfungsamtes für die Lehrämter an Schulen beim Ministerium für Bildung. Entsprechend der untenstehenden E-Mail des Petenten, leite ich Ihnen dessen Anfrage zuständigkeitshalber zu. Mit freundlichen Grüßen
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Bäcker, hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 08.12.2023. Ihre Anfrage wir…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
Durchschnittsergebnisse der Zweiten Staatsprüfungen für die jeweiligen Lehrämter [#294413]
Datum
19. Dezember 2023 09:51
Status
Sehr geehrter Herr Bäcker, hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 08.12.2023. Ihre Anfrage wird als Antrag nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) behandelt. Ihre E-Maileingabe lässt keinen bzw. keinen vollständigen Namen erkennen. Zudem fehlt es an Angaben zu Ihrer Anschrift. Gemäß § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag jedoch die Identität des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich (Ziff. 11.2.1 Verwaltungsvorschrift zum LTranspG). Die Erkennbarkeit der Identität dient der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens. Ich weise darauf hin, dass der Antrag nicht bearbeitet wird, solange Ihre Identität nicht erkennbar ist. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags stelle ich Ihnen anheim, Ihre Angaben dem Gesetz entsprechend zu ergänzen und ein vollständiges Auskunftsersuchen unter Angabe Ihrer Anschrift vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Bäcker, ich erinnere an meine Mail vom 19. Dezember und weise erneut darauf hin, dass die gena…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Durchschnittsergebnisse der Zweiten Staatsprüfungen für die jeweiligen Lehrämter [#294413]
Datum
8. Januar 2024 10:16
Status
Sehr geehrter Herr Bäcker, ich erinnere an meine Mail vom 19. Dezember und weise erneut darauf hin, dass die genannten Angaben erforderlich sind, um Ihren Antrag zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Bäcker, da die Erkennbarkeit der Identität nach wie vor nicht gegeben ist, wird Ihr Antrag nic…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Durchschnittsergebnisse der Zweiten Staatsprüfungen für die jeweiligen Lehrämter [#294413]
Datum
19. Januar 2024 06:34
Status
Sehr geehrter Herr Bäcker, da die Erkennbarkeit der Identität nach wie vor nicht gegeben ist, wird Ihr Antrag nicht bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen