Durchschnittsnote als Aufnahmekriterium für weiterführende Schulen in Berlin

Die Schulen (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) haben Aufnahmekritierien für die Aufnahme von Kindern ab Jahrgangsstufe 5 und 7. Dabei werden die folgenden Kriterien angewendet 1) Härtefälle 2) die Auswahlkriterien der Schule 3) den Losentscheid. Die Auswahlkriterien der Schule beinhalten eine Durchschnittsnote des Kindes aus den Halbjahren 2 der 5. Klasse und Halbjahr 1 der 6. Klasse (Durchschnittsnoten). Um eine Auswahl der Schule zu treffen, muss der Notenschnitt der Schule bekannt sein, damit man weiß, ob die Schule für die Schülerin/den Schüler realistisch ist.

Bitte senden Sie mir zu: die schlechteste Durchschnittsnote, mit der ein Kind in den vergangenen Jahren nach dem Auswahlkriterium der Schule noch genommen wurde. Bitte schlüsseln sie dieses auf pro Schule im Bezirk Tempelhof-Schöneberg (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) und jeweils für die Jahre 2019 bis 2023. Bitte senden Sie es mir in digitaler maschinenlesbarer Form zu (z.B. Excel-Tabelle).

Ergebnis der Anfrage

Die allgemeine Email-Adresse des Schulamts scheint nicht mehr zu funktionieren. Deshalb geht die Anfrage jetzt an die Adresse der Schulorganisation schulorg@ba-ts.berlin.de. Die Adresse stammt von hier:
https://www.berlin.de/ba-tempelhof-scho…

Falls jemand die *neue* und aktuelle allgemeine Email-Adresse des Schulamts kennt, bitte tragt sie hier ein:
https://fragdenstaat.de/behoerden/aende…

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Sc…
An Schulamt Tempelhof - Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchschnittsnote als Aufnahmekriterium für weiterführende Schulen in Berlin [#298568]
Datum
28. Januar 2024 12:34
An
Schulamt Tempelhof - Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Schulen (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) haben Aufnahmekritierien für die Aufnahme von Kindern ab Jahrgangsstufe 5 und 7. Dabei werden die folgenden Kriterien angewendet 1) Härtefälle 2) die Auswahlkriterien der Schule 3) den Losentscheid. Die Auswahlkriterien der Schule beinhalten eine Durchschnittsnote des Kindes aus den Halbjahren 2 der 5. Klasse und Halbjahr 1 der 6. Klasse (Durchschnittsnoten). Um eine Auswahl der Schule zu treffen, muss der Notenschnitt der Schule bekannt sein, damit man weiß, ob die Schule für die Schülerin/den Schüler realistisch ist. Bitte senden Sie mir zu: die schlechteste Durchschnittsnote, mit der ein Kind in den vergangenen Jahren nach dem Auswahlkriterium der Schule noch genommen wurde. Bitte schlüsseln sie dieses auf pro Schule im Bezirk Tempelhof-Schöneberg (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) und jeweils für die Jahre 2019 bis 2023. Bitte senden Sie es mir in digitaler maschinenlesbarer Form zu (z.B. Excel-Tabelle).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298568/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Januar 2024 12:35
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.eml
8,8 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die we…
An Schulamt Tempelhof - Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchschnittsnote als Aufnahmekriterium für weiterführende Schulen in Berlin [#298568]
Datum
30. Januar 2024 17:00
An
Schulamt Tempelhof - Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die weiterführenden Schulen (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) haben Aufnahmekritierien für die Aufnahme von Kindern ab Jahrgangsstufe 5 und 7. Dabei werden die folgenden Kriterien angewendet 1) Härtefälle 2) die Auswahlkriterien der Schule 3) den Losentscheid. Die Auswahlkriterien der Schule beinhalten eine Durchschnittsnote des Kindes aus den Halbjahren 2 der 5. Klasse und Halbjahr 1 der 6. Klasse (Durchschnittsnoten). Um eine Auswahl der Schule zu treffen, muss der Notenschnitt der Schule bekannt sein, damit man weiß, ob die Schule für die Schülerin/den Schüler realistisch ist. Bitte senden Sie mir zu: die schlechteste Durchschnittsnote, mit der ein Kind in den vergangenen Jahren nach dem Auswahlkriterium der Schule noch genommen wurde. Bitte schlüsseln sie dieses auf pro Schule im Bezirk Tempelhof-Schöneberg (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) und jeweils für die Jahre 2019 bis 2023. Bitte senden Sie es mir in digitaler maschinenlesbarer Form zu (z.B. Excel-Tabelle). Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298568/ Anfragenr: 298568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298568/

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Von
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Betreff
AW: Durchschnittsnote als Aufnahmekriterium für weiterführende Schulen in Berlin [#298568]
Datum
1. März 2024 09:04
An
Schulamt Tempelhof - Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchschnittsnote als Aufnahmekriterium für weiterführende Schulen in Berlin“ vom 28.01.2024 (#298568) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>