Durchschnittsnote als Aufnahmekriterium für weiterführende Schulen in Ihrem Bezirk

Die Schulen (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) haben Aufnahmekriterien für die Aufnahme von Kindern ab Jahrgangsstufe 5 und 7. Dabei werden die folgenden Kriterien angewendet 1) Härtefälle 2) die Auswahlkriterien der Schule 3) den Losentscheid. Die Auswahlkriterien der Schule beinhalten eine Durchschnittsnote des Kindes aus den Halbjahren 2 der 5. Klasse und Halbjahr 1 der 6. Klasse (Durchschnittsnoten). Um eine Auswahl der Schule zu treffen muss der Notenschnitt der Schule bekannt sein, damit man weiß ob die Schule für die Schülerin/den Schüler realistisch ist. Bitte senden Sie mir zu: die höchste Durchschnittsnote mit der ein Kind nach dem Auswahlkriterium der Schule noch genommen wurde. Bitte schlüsseln sie dieses auf pro Schule in Ihrem Bezirk (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) und jeweils für die Jahre 2019 bis 2023. Bitte senden Sie es mir in digitaler maschinenlesbarer Form zu (z.B. Excel-Tabelle).

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  • Datum
    29. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Sc…
An Schulamt Steglitz - Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchschnittsnote als Aufnahmekriterium für weiterführende Schulen in Ihrem Bezirk [#298640]
Datum
29. Januar 2024 09:52
An
Schulamt Steglitz - Zehlendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Schulen (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) haben Aufnahmekriterien für die Aufnahme von Kindern ab Jahrgangsstufe 5 und 7. Dabei werden die folgenden Kriterien angewendet 1) Härtefälle 2) die Auswahlkriterien der Schule 3) den Losentscheid. Die Auswahlkriterien der Schule beinhalten eine Durchschnittsnote des Kindes aus den Halbjahren 2 der 5. Klasse und Halbjahr 1 der 6. Klasse (Durchschnittsnoten). Um eine Auswahl der Schule zu treffen muss der Notenschnitt der Schule bekannt sein, damit man weiß ob die Schule für die Schülerin/den Schüler realistisch ist. Bitte senden Sie mir zu: die höchste Durchschnittsnote mit der ein Kind nach dem Auswahlkriterium der Schule noch genommen wurde. Bitte schlüsseln sie dieses auf pro Schule in Ihrem Bezirk (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) und jeweils für die Jahre 2019 bis 2023. Bitte senden Sie es mir in digitaler maschinenlesbarer Form zu (z.B. Excel-Tabelle).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298640/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Schulamt Steglitz - Zehlendorf
Sehr << Antragsteller:in >> die Durchschnittsnote der Förderprognose beim Übergangsverfahren aus der …
Von
Schulamt Steglitz - Zehlendorf
Betreff
AW: Durchschnittsnote als Aufnahmekriterium für weiterführende Schulen in Ihrem Bezirk [#298640]
Datum
31. Januar 2024 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Durchschnittsnote der Förderprognose beim Übergangsverfahren aus der Primarstufe in die 7. Jahrgangsstufe der Sekundarstufe I wird ab dem Moment als ausschlaggebender Auswahlparameter relevant, wenn an einer Schule der Anzahl der verfügbaren Schulplätze eine größere Anzahl an Bewerbern gegenübersteht (Übernachfrage) und durch die Schule keine anderen Aufnahmekriterien festgelegt wurden, die für die Auswahl über das Kriterienkontingent (mind. 60 % der am Standort verfügbaren Plätze) anzuwenden wären. Eine Förderprognose für das Übergangsverfahren aus der Primarstufe in die 5. Jahrgangsstufe der Sekundarstufe I wird auf Wunsch der Eltern erstellt, wenn diese einen beabsichtigten Übergang in eine 5. Klasse einer Schule der Sekundarstufe I erklären. In den bei Übernachfrage durchzuführenden Auswahlverfahren kommen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf verschiedene weitere Auswahlparameter zum Tragen: für die Schnelllerner ist neben den Noten der Grundschule ein Eignungstest maßgeblich und an den altsprachlichen Gymnasien ist neben der Durchschnittsnote die Empfehlung für das Gymnasium auswahlrelevant. Die Erfassung von Daten im Rahmen der Schuljahresorganisation erfolgt ausschließlich in dem für die Planung notwendigen Umfang. Die Erfassung der von Ihnen nachgefragten Daten je Schule ist für den Planungsprozess beim Übergangsverfahren nicht notwendig. Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wurde daher durch das Schulamt Steglitz-Zehlendorf nicht erstellt, so dass zu den nachgefragten Daten keine Erhebung vorliegt. Ich möchte Ihnen abschließend empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an die gewünschten Schulen zu wenden, und sich dort hinsichtlich einer bestimmten vorliegenden Durchschnittsnote eine Prognose zu den Aufnahmechancen geben zu lassen. Mit freundlichen Grüßen