Durchschnittsnote als Aufnahmekriterium für weiterführende Schulen in Pankow

Anfrage an: Schulamt Pankow

Die Schulen (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) haben Aufnahmekritierien für die Aufnahme von Kindern ab Jahrgangsstufe 5 und 7. Dabei werden die folgenden Kriterien angewendet 1) Härtefälle 2) die Auswahlkriterien der Schule 3) den Losentscheid. Die Auswahlkriterien der Schule beinhalten eine Durchschnittsnote des Kindes aus den Halbjahren 2 der 5. Klasse und Halbjahr 1 der 6. Klasse (Durchschnittsnoten). Um eine Auswahl der Schule zu treffen muss der Notenschnitt der Schule bekannt sein, damit man weiß ob die Schule für die Schülerin/den Schüler realistisch ist. Bitte senden Sie mir zu: die höchste Durchschnittsnote mit der ein Kind nach dem Auswahlkriterium der Schule noch genommen wurde. Bitte schlüsseln sie dieses auf pro Schule in Pankow (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) und jeweils für die Jahre 2019 bis 2023. Bitte senden Sie es mir in digitaler maschinenlesbarer Form zu (z.B. Excel-Tabelle).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2024
  • Frist
    14. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Sc…
An Schulamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchschnittsnote als Aufnahmekriterium für weiterführende Schulen in Pankow [#296999]
Datum
12. Januar 2024 19:48
An
Schulamt Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Schulen (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) haben Aufnahmekritierien für die Aufnahme von Kindern ab Jahrgangsstufe 5 und 7. Dabei werden die folgenden Kriterien angewendet 1) Härtefälle 2) die Auswahlkriterien der Schule 3) den Losentscheid. Die Auswahlkriterien der Schule beinhalten eine Durchschnittsnote des Kindes aus den Halbjahren 2 der 5. Klasse und Halbjahr 1 der 6. Klasse (Durchschnittsnoten). Um eine Auswahl der Schule zu treffen muss der Notenschnitt der Schule bekannt sein, damit man weiß ob die Schule für die Schülerin/den Schüler realistisch ist. Bitte senden Sie mir zu: die höchste Durchschnittsnote mit der ein Kind nach dem Auswahlkriterium der Schule noch genommen wurde. Bitte schlüsseln sie dieses auf pro Schule in Pankow (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) und jeweils für die Jahre 2019 bis 2023. Bitte senden Sie es mir in digitaler maschinenlesbarer Form zu (z.B. Excel-Tabelle).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296999/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Schulamt Pankow
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Berliner IFG, VIG. In der Anlage fi…
Von
Schulamt Pankow
Betreff
Antw: Wtrlt: Durchschnittsnote als Aufnahmekriterium für weiterführende Schulen in Pankow [#296999]
Datum
19. Januar 2024 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Berliner IFG, VIG. In der Anlage finden Sie die aktuellen Zahlen vom Schuljahr 2023/2024. Schul- und Sportamt Bezirksamt Pankow von Berlin Grundsatzangelegenheiten Fröbelstraße 17, Haus 9, Zi 208 10405 Berlin Tel.: 030 9(0)295 5197 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> >>> Poststelle 15.01.2024 05:59 >>> >>> "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#296999]" <<Name und E-Mail-Adresse>> schrieb am 12.01.2024 um 19:48 in Nachricht <<Name und E-Mail-Adresse>>: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Schulen (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) haben Aufnahmekritierien für die Aufnahme von Kindern ab Jahrgangsstufe 5 und 7. Dabei werden die folgenden Kriterien angewendet 1) Härtefälle 2) die Auswahlkriterien der Schule 3) den Losentscheid. Die Auswahlkriterien der Schule beinhalten eine Durchschnittsnote des Kindes aus den Halbjahren 2 der 5. Klasse und Halbjahr 1 der 6. Klasse (Durchschnittsnoten). Um eine Auswahl der Schule zu treffen muss der Notenschnitt der Schule bekannt sein, damit man weiß ob die Schule für die Schülerin/den Schüler realistisch ist. Bitte senden Sie mir zu: die höchste Durchschnittsnote mit der ein Kind nach dem Auswahlkriterium der Schule noch genommen wurde. Bitte schlüsseln sie dieses auf pro Schule in Pankow (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) und jeweils für die Jahre 2019 bis 2023. Bitte senden Sie es mir in digitaler maschinenlesbarer Form zu (z.B. Excel-Tabelle). Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen