Durchsetzung der Anbieterkennzeichnung

Dokumente zum Vorgehen gegen Medien als Anbieter von Telemedienangeboten bei Verstößen gegen Anbieterkennzeichnungspflichten

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. April 2018
  • Frist
    16. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente zum Vorge…
An Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchsetzung der Anbieterkennzeichnung [#28944]
Datum
16. April 2018 10:29
An
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zum Vorgehen gegen Medien als Anbieter von Telemedienangeboten bei Verstößen gegen Anbieterkennzeichnungspflichten
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 16.04.2018. Inhaltlich muss ich j…
Von
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Betreff
WG: Durchsetzung der Anbieterkennzeichnung [#28944]
Datum
17. April 2018 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 16.04.2018. Inhaltlich muss ich jedoch auf meine E-Mail vom 03.04.2018 auf Ihre Anfrage vom 23.03.2018 verweisen. Hier habe ich bereits mitgeteilt, dass Ihre Anfrage weder vom Anwendungsbereich des VIG noch von dem des NUIG erfasst ist. Es gibt keinen gesetzlich normierten General-Anspruch auf Akteneinsicht in unsere Arbeitsvorgänge. Jeder Vorgang ist mit einer konkreten Person verknüpft. Aus datenschutzrechtlichen, aber auch aus verfahrensrechtlichen Gründen (vgl. § 29 VwVfG iVm § 13 VwVfG), kann Ihr Informationsinteresse keinen Vorrang vor den rechtlichen Interessen der Beteiligten entfalten. Ich kann Ihnen daher nur ganz grundsätzlich mitteilen, dass meine Behörde im Falle eines Verstoßes gegen einschlägige rechtliche Vorschriften im Bereich der Telemedien, von den üblichen behördlichen Instrumentarien Gebrauch machen kann. D.h., dass in der Regel zunächst eine Anhörung erfolgen wird. Anschließend wird in der Regel Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben (z.B. Nachbesserung eines fehlerhaften Impressums). Erst, wenn keine Nachbesserung fristgerecht erfolgt oder möglich ist, wird je nach Fallkonstellation ein Bußgeldbescheid bzw. Verfügung z.B. zur Löschung von Inhalten erlassen. Zur weiteren Vertiefung kann ich auf den Link der Landesmedienanstalten verweisen: https://www.die-medienanstalten.de/themen/werbeaufsicht/ Auf dieser Seite werden sehr ausführlich Informationen bereitgestellt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> entschuldigen Sie die Dopplung, das war so nicht von mir beabsichtigt. Viele…
An Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Durchsetzung der Anbieterkennzeichnung [#28944]
Datum
17. April 2018 10:14
An
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> entschuldigen Sie die Dopplung, das war so nicht von mir beabsichtigt. Vielen Dank für Ihre Erklärung und der Verweis für weiteres Material. Das hilft mir schon weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in