Durchsetzung der SächsCoronaSchVO vom 31. März 2020 (bzw. vom 22. März 2020) durch Helikoptereinsätze

Informationen zu allen Helikoptereinsätzen bis zum 6.4.2020 die zur Durchsetzung der SächsCoronaSchVO vom 31. März 2020 (bzw. vom 22. März 2020) geflogen wurden. Bitte beachten Sie dabei besonders folgende Spezifizierung:
Wurden durch die Polizeidirektion Dresden im Rahmen der Durchsetzung der SächsCoronaSchVO, über den Grünanlagen um den Aussichtsturm "Hoher Stein" Helikoptereinsätze geflogen?
Besonderes Augenmerk liegt hierbei in den durch die Anwohner beobachteten Helikopterflügen in der Nacht vom 28.3 zum 29.3.2020 von 4 bis 6 Uhr und am 5.4.2020 um ca. 20:30.
Nach §3 Absatz 2 Satz 3 SächsUIG besteht hier die Pflicht zur Auskunft über Maßnahmen oder Tätigkeiten die sich u.a. auf Lärmfaktoren auswirken.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu a…
An Polizeidirektion Dresden Details
Von
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Betreff
Durchsetzung der SächsCoronaSchVO vom 31. März 2020 (bzw. vom 22. März 2020) durch Helikoptereinsätze [#184048]
Datum
5. April 2020 21:51
An
Polizeidirektion Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu allen Helikoptereinsätzen bis zum 6.4.2020 die zur Durchsetzung der SächsCoronaSchVO vom 31. März 2020 (bzw. vom 22. März 2020) geflogen wurden. Bitte beachten Sie dabei besonders folgende Spezifizierung: Wurden durch die Polizeidirektion Dresden im Rahmen der Durchsetzung der SächsCoronaSchVO, über den Grünanlagen um den Aussichtsturm "Hoher Stein" Helikoptereinsätze geflogen? Besonderes Augenmerk liegt hierbei in den durch die Anwohner beobachteten Helikopterflügen in der Nacht vom 28.3 zum 29.3.2020 von 4 bis 6 Uhr und am 5.4.2020 um ca. 20:30. Nach §3 Absatz 2 Satz 3 SächsUIG besteht hier die Pflicht zur Auskunft über Maßnahmen oder Tätigkeiten die sich u.a. auf Lärmfaktoren auswirken.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184048 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeidirektion Dresden
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Nachricht! Aufgrund der vielen Anfrage…
Von
Polizeidirektion Dresden
Betreff
WG: Durchsetzung der SächsCoronaSchVO vom 31. März 2020 (bzw. vom 22. März 2020) durch Helikoptereinsätze [#184048]
Datum
8. April 2020 14:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Nachricht! Aufgrund der vielen Anfragen, die die Polizeidirektion Dresden in diesem Zusammenhalt derzeit erreichen, kam es zu Verzögerungen in der Beantwortung. Leider kann ich zur Ihrem Antrag keine sachdienlichen Angaben machen. Da Sie einer Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, ist es nicht möglich Ihre Anfrage an die dafür zuständige Dienststelle weiterzuleiten. Hiermit erhalten Sie meine Empfangsbestätigung und die Information über die Erreichbarkeit der zuständigen Dienststelle: Pol BPP Präsidialbüro GS - Polizei <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu a…
An Polizeidirektion Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchsetzung der SächsCoronaSchVO vom 31. März 2020 (bzw. vom 22. März 2020) durch Helikoptereinsätze [#184048]
Datum
10. April 2020 10:02
An
Polizeidirektion Dresden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu allen Helikoptereinsätzen bis zum 6.4.2020 die zur Durchsetzung der SächsCoronaSchVO vom 31. März 2020 (bzw. vom 22. März 2020) geflogen wurden. Bitte beachten Sie dabei besonders folgende Spezifizierung: Wurden durch die Polizei Sachsen im Rahmen der Durchsetzung der SächsCoronaSchVO, über den Grünanlagen um den Aussichtsturm "Hoher Stein" in Dresden Helikoptereinsätze geflogen? Besonderes Augenmerk liegt hierbei in den durch die Anwohner beobachteten Helikopterflügen in der Nacht vom 28.3 zum 29.3.2020 von 4 bis 6 Uhr und am 5.4.2020 um ca. 20:30. Nach §3 Absatz 2 Satz 3 SächsUIG besteht hier die Pflicht zur Auskunft über Maßnahmen oder Tätigkeiten die sich u.a. auf Lärmfaktoren auswirken. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184048 Anfragenr: 184048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184048 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeidirektion Dresden
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage wird zuständigkeitshalber beim Präsidium der Bereitschaftspolizei bearbeitet. Sie…
Von
Polizeidirektion Dresden
Betreff
AW: Durchsetzung der SächsCoronaSchVO vom 31. März 2020 (bzw. vom 22. März 2020) durch Helikoptereinsätze [#184048]
Datum
14. April 2020 07:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage wird zuständigkeitshalber beim Präsidium der Bereitschaftspolizei bearbeitet. Sie erhalten fristgerecht eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] PRÄSIDIUM DER BEREITSCHAFTSPOLIZEI Präsidialbüro Dübener Landstraße 4 | 04129 Leipzig | Postanschrift: 04111 Leipzig [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Präsidium der Bereitschaftspolizei, Polizei Sachsen
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Von
Präsidium der Bereitschaftspolizei, Polizei Sachsen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen