Durchsetzung des Schrems II – Urteils des EuGH

- die Anzahl der bei in der DSK organisierten deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden eingegangenen Beschwerden, die sich gegen eine rechtswidrige Drittlandsübermittlung nach dem "Schrems II"-Urteil (EuGH Rechtssache C-311/18) richten

- eine (generische) Aufschlüsselung danach, was Anlass und Gegenstand der jeweiligen Beschwerde war (z.B. nach Dienst: Videokonferenztools oder Office-Anwendungen mit Drittlandsübermittlung; z.B. nach Prozess: systemseitig nicht deaktivierbare Übermittlung von Metadaten, ohne dass auch Updatemöglichkeit entfällt; z.B. nach Daten: Daten von Beschäftigten oder Patienten; z.B. nach Empfängerland: USA, China).

- die Anzahl wie viele dieser Beschwerden abgeschlossen wurden, sowie die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde

- die Anzahl der Ermittlungen, die zu o.g. Sachverhalt in eigener Aktion angestellt werden, sowie die Anzahl wie viele dieser Ermittlungen abgeschlossen wurden und die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde

- die Anzahl der getätigten Abhilfeanordnungen einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (z.B. Art. 58, Abs 2 DSGVO), getrennt nach jeweiliger Abhilfeanordnung (Warnung, Verwarnung etc.), sowie die Anzahl der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ohne formliche Abhilfeanordnung ausgesetzt wurde

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Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl der …
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Betreff
Durchsetzung des Schrems II – Urteils des EuGH [#236352]
Datum
28. Dezember 2021 09:23
An
Katholisches Datenschutzzentrum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der bei in der DSK organisierten deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden eingegangenen Beschwerden, die sich gegen eine rechtswidrige Drittlandsübermittlung nach dem "Schrems II"-Urteil (EuGH Rechtssache C-311/18) richten - eine (generische) Aufschlüsselung danach, was Anlass und Gegenstand der jeweiligen Beschwerde war (z.B. nach Dienst: Videokonferenztools oder Office-Anwendungen mit Drittlandsübermittlung; z.B. nach Prozess: systemseitig nicht deaktivierbare Übermittlung von Metadaten, ohne dass auch Updatemöglichkeit entfällt; z.B. nach Daten: Daten von Beschäftigten oder Patienten; z.B. nach Empfängerland: USA, China). - die Anzahl wie viele dieser Beschwerden abgeschlossen wurden, sowie die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde - die Anzahl der Ermittlungen, die zu o.g. Sachverhalt in eigener Aktion angestellt werden, sowie die Anzahl wie viele dieser Ermittlungen abgeschlossen wurden und die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde - die Anzahl der getätigten Abhilfeanordnungen einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (z.B. Art. 58, Abs 2 DSGVO), getrennt nach jeweiliger Abhilfeanordnung (Warnung, Verwarnung etc.), sowie die Anzahl der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ohne formliche Abhilfeanordnung ausgesetzt wurde
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236352/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Formulierung der ersten Anfrage ist mir ein Fehler passiert. Anstatt ... …
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Betreff
AW: Durchsetzung des Schrems II – Urteils des EuGH [#236352]
Datum
28. Dezember 2021 11:21
An
Katholisches Datenschutzzentrum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Formulierung der ersten Anfrage ist mir ein Fehler passiert. Anstatt ... "- die Anzahl der bei in der DSK organisierten deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden eingegangenen Beschwerden, die sich gegen eine rechtswidrige Drittlandsübermittlung nach dem "Schrems II"-Urteil (EuGH Rechtssache C-311/18) richten" ... muss es natürlich heißen: "- die Anzahl der eingegangenen Beschwerden, die sich gegen eine rechtswidrige Drittlandsübermittlung nach dem "Schrems II"-Urteil (EuGH Rechtssache C-311/18) richten" Entschuldigen Sie bitte diesen Umstand. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 236352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236352/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchsetzung des Schrems II – Urteils des EuGH…
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Betreff
AW: Durchsetzung des Schrems II – Urteils des EuGH [#236352]
Datum
1. Februar 2022 15:27
An
Katholisches Datenschutzzentrum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchsetzung des Schrems II – Urteils des EuGH“ vom 28.12.2021 (#236352) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236352/

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchsetzung des Schrems II – Urteils des EuGH…
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Betreff
AW: Durchsetzung des Schrems II – Urteils des EuGH [#236352]
Datum
19. Februar 2022 12:52
An
Katholisches Datenschutzzentrum
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchsetzung des Schrems II – Urteils des EuGH“ vom 28.12.2021 (#236352) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236352/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>