"Durchstechen" und "durchsickern"

Immer wieder erfährt man VOR ENDE EINER SITZUNG, welche Beschlüsse mutmaßlich am Ende herauskommen - bevorzugt bei der BILD (Beispiel: Ministerpräsidentenkonferenz wegen Coronamaßnahmen). Dabei kommen auch manchmal persönliche Attacken ans Tageslicht. Wie darf ich mir das vorstellen? Verdient sich da ein Ministerpräsident ein paar Groschen nebenher, indem er Informationen preisgibt? Bekommt der Informant eine positive Presse, wenn er sich der BILD gegenüber "kooperativ" zeigt? Was ist der Anreiz für solch ein Verhalten? Ist die Weitergabe von solchen Informationen legal? Wenn ja, warum werden dann die Informanten nicht genannt?

Ergebnis der Anfrage

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat mir seine Aufgaben erklärt: Es bereite neue Gesetze und Verordnungen vor und entwerfe Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen.
Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten strafbar sei, hänge von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab.

Das hat mich nicht zufriedengestellt. Die Antwort, die ich gerne gelesen (und die der Wahrheit entsprochen) hätte: "Es passiert immer wieder, dass Politiker von der Presse Geld für das Durchstechen erhalten. Meist geht es aber subtiler zu. Der Politiker erhofft sich eine gnädige Presse. Strafbar ist so etwas nicht, aber bei den aktuellen Sondierungen der Ampel hat man gesehen, wie unbeliebt man sich (dieses Mal) bei der Union machen kann."

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Immer wieder erfährt man V…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Durchstechen" und "durchsickern" [#227061]
Datum
19. August 2021 12:49
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Immer wieder erfährt man VOR ENDE EINER SITZUNG, welche Beschlüsse mutmaßlich am Ende herauskommen - bevorzugt bei der BILD (Beispiel: Ministerpräsidentenkonferenz wegen Coronamaßnahmen). Dabei kommen auch manchmal persönliche Attacken ans Tageslicht. Wie darf ich mir das vorstellen? Verdient sich da ein Ministerpräsident ein paar Groschen nebenher, indem er Informationen preisgibt? Bekommt der Informant eine positive Presse, wenn er sich der BILD gegenüber "kooperativ" zeigt? Was ist der Anreiz für solch ein Verhalten? Ist die Weitergabe von solchen Informationen legal? Wenn ja, warum werden dann die Informanten nicht genannt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227061/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Durchstechen" und "durchsicker…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: "Durchstechen" und "durchsickern" [#227061]
Datum
6. Oktober 2021 17:08
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Durchstechen" und "durchsickern"“ vom 19.08.2021 (#227061) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227061/

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Bundesministerium der Justiz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 19. August und 06. Oktober 2021, die ich als Bürgeranf…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: "Durchstechen" und "durchsickern" [#227061]; Antragsteller/in Antragsteller/in - BMJV-ID: [25061002]
Datum
13. Oktober 2021 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
f2463.png
4,6 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 19. August und 06. Oktober 2021, die ich als Bürgeranfrage auffasse, denn Sie bitten darin um Stellungnahme zu Ihren Fragen. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist in erster Linie mit Fragen der Gesetzgebung befasst. Es bereitet neue Gesetze und Verordnungen vor und entwirft Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen. Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten strafbar ist, hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab. Dabei obliegt die Entscheidung über die Strafbarkeit nicht dem BMJV, sondern den für die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten zuständigen Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Bundesländer und den unabhängigen Gerichten. Dem BMJV stehen insoweit auch keine Aufsichts- und Weisungsrechte zu. Ich bedauere, dass ich Ihnen keine andere Auskunft erteilen kann. Mit freundlichen Grüßen