Durchsuchungen von De-Mails durch den Provider

1. Ist es Providern von De-Mails, wenn auch nur theoretisch, möglich nach strafrechtlich relevanten Material in De-Mails zu suchen? Wenn ja, warum?
2. Sind die Provider verpflichtet nach strafrechtlich relevantem Material in den De-Mails zu suchen?
3. Sind solche Verpflichtungen geplant?
4. Ist es Providern von De-Mails, wenn auch nur theoretisch, möglich De-Mails nach beliebigen Suchbegriffen zu durchsuchen? Wenn ja, warum?
5. Liegen, wenn ja welche, Untersuchungen oder Erkenntnisse vor, die sich mit der Frage befassen, ob De-Mail Provider sich durch (automatisiertes) durchsuchen, insbesondere von Behördenmails, einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen können?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2014
  • Frist
    13. September 2014
  • 4 Follower:innen
Sebastian Kratz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ist es Provid…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
Durchsuchungen von De-Mails durch den Provider [#7048]
Datum
12. August 2014 21:07
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ist es Providern von De-Mails, wenn auch nur theoretisch, möglich nach strafrechtlich relevanten Material in De-Mails zu suchen? Wenn ja, warum? 2. Sind die Provider verpflichtet nach strafrechtlich relevantem Material in den De-Mails zu suchen? 3. Sind solche Verpflichtungen geplant? 4. Ist es Providern von De-Mails, wenn auch nur theoretisch, möglich De-Mails nach beliebigen Suchbegriffen zu durchsuchen? Wenn ja, warum? 5. Liegen, wenn ja welche, Untersuchungen oder Erkenntnisse vor, die sich mit der Frage befassen, ob De-Mail Provider sich durch (automatisiertes) durchsuchen, insbesondere von Behördenmails, einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen können?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Kratz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Kratz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz
Sebastian Kratz
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Durchsuchungen von De-Mails durch den Pro…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
AW: Durchsuchungen von De-Mails durch den Provider [#7048]
Datum
13. September 2014 00:03
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Durchsuchungen von De-Mails durch den Provider" vom 12.08.2014 (#7048) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Kratz Anfragenr: 7048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Kratz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Kratz
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Durchsuchungen von De-Mails durch den Pro…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
Fristsetzung bis 24.09: Durchsuchungen von De-Mails durch den Provider [#7048]
Datum
19. September 2014 21:26
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Durchsuchungen von De-Mails durch den Provider" vom 12.08.2014 (#7048) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie dies bis zum 24.09 nicht getan haben, werde ich eine Beschwerde beim Bundesinformationsfreiheitsbeauftragten einreichen und mir weitere Schritte vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Kratz Anfragenr: 7048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Kratz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Kratz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Durchsuchungen von De-Mails durch den Provider" [#7048]
Datum
24. September 2014 18:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/7048 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Leider erhielt ich *keinerlei* Antwort, weder auf meine Anfrage, noch auf meine Erinnerung am 13.09 noch auf meine Fristsetzung vom 19.09 zum heutigen 24.09. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz Anfragenr: 7048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeic…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Durchsuchungen von De-Mails durch den Provider" [#7048]
Datum
29. September 2014 11:01
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-725/002 II#0146 Sehr geehrter Herr Kratz, für Ihre E-Mail vom 24.09.2014 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Bundesministerium des Innern anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrter Herr Kratz, entschuldigen Sie bitte die späte Antwort auf Ihre Anfrage, die der gegenwärtig hohen…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
WG: 140813, Kratz, Sebastian, WG: Durchsuchungen von De-Mails durch den Provider [#7048]
Datum
1. Oktober 2014 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kratz, entschuldigen Sie bitte die späte Antwort auf Ihre Anfrage, die der gegenwärtig hohen Arbeitsbelastung geschuldet ist. Obwohl Sie sich ausdrücklich auf das Informationsfreiheitsgesetz beziehen, ist dieses nicht einschlägig. Der Antrag ist nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen des BMI gerichtet, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen und eine Sachdiskussion. (ZI4: vielleicht kann man das ganz weglassen?) 1. Ist es Providern von De-Mails, wenn auch nur theoretisch, möglich nach strafrechtlich relevanten Material in De-Mails zu suchen? Wenn ja, warum?´ 2. Sind die Provider verpflichtet nach strafrechtlich relevantem Material in den De-Mails zu suchen? 3. Sind solche Verpflichtungen geplant? 4. Ist es Providern von De-Mails, wenn auch nur theoretisch, möglich De-Mails nach beliebigen Suchbegriffen zu durchsuchen? Wenn ja, warum? 5. Liegen, wenn ja welche, Untersuchungen oder Erkenntnisse vor, die sich mit der Frage befassen, ob De-Mail Provider sich durch (automatisiertes) durchsuchen, insbesondere von Behördenmails, einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen können? Antwort zu 1.-5.: Ein Zugriff durch die Provider auf DE-Mails, um z.B. nach strafrechtlich relevanten Inhalten oder wirtschaftlich verwertbaren Informationen zu suchen, ist nach deutschem Recht nicht möglich. Die akkreditierten De-Mail-Provider Telekom, 1&1 und Mentana Claimsoft unterliegen deutschem Recht, da sie die Daten in Deutschland verarbeiten. Erst Recht sind die Provider nicht dazu verpflichtet. Bei De-Mail sind die Nachrichten auf ihrem Weg durch das Netz stets verschlüsselt (vergleichbar zu Verfahren z.B. im Online-Banking) und werden auch verschlüsselt im Postfach des Empfängers abgelegt. In den zertifizierten Hochsicherheitsumgebungen De-Mail-Diensteanbietern (DMDA) werden die Nachrichten automatisiert (also ohne dass ein Mitarbeiter des DMDA konkret handelt) umgeschlüsselt. Für diese Hochsicherheitsumgebungen gelten deshalb hohe Anforderungen an organisatorische und technische Sicherheit, die im De-Mail-Gesetz sowie in den Technischen Richtlinien zu De-Mail des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik festgeschrieben sind: · Die IT-Systeme sind speziell gegen Angriffe gehärtet (durch Entfernung/Deaktivierung nicht genutzter Funktionen des Betriebsystems, Abschottung durch Firewalls, regelmäßige Updates, Virenscanner, Überwachung der Systemeigenschaften und -anwendungen). · Das Dateisystem ist verschlüsselt, so dass bei einem Diebstahl der Datenträger kein Zugriff darauf möglich ist. Es ist daher auch kein direkter Zugriff auf Backup-Daten möglich. · Die Nachrichten werden in verschlüsselter Form in den Postfächern abgelegt. Zur sicheren Aufbewahrung des Schlüssels kommen spezielle Hardwarekomponenten, sogenannte Hardware Security Modules (HSM) zum Einsatz. Der Schlüssel kann auf diese Weise nicht entwendet werden. · Der DMDA muss durch sein Rollenkonzept nachweisen, dass die Aufgaben für die Schlüsselverwaltung und der Verwaltung der Daten durch unterschiedliche Administratoren erfolgen. · Der Zugriff auf einen Server oder Daten in Postfächern erfordert daher, dass zwei Administratoren gemeinsam handeln. · Alle Aktivitäten der Administratoren auf den einzelnen IT-Systemen werden aufgezeichnet. So ist nachvollziehbar, welche Person was getan hat. Die Logdaten müssen regelmäßig ausgewertet werden. Dabei ist der Logdatenadministrator nicht identisch mit den anderen beiden Administratoren. · Alle Administratoren, die beim DMDA hinsichtlich De-Mail zum Einsatz kommen, müssen im Rahmen der Akkreditierung nach De-Mail-G ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. · Die Umsetzung der Maßnahmen wird im Rahmen der Akkreditierung nach De-Mail-G geprüft. Nur die Provider, die alle Maßnahmen umgesetzt haben, werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Infor-mationstechnik (BSI) zugelassen. Ein Zugriff auf die Daten oder auch ein automatisierte Durchsuchen nach beliebigen Suchbegriffen beim De-Mail-Provider kann deshalb faktisch ausgeschlossen werden. Neben den zahlreichen technischen und organisatorischen Hürden müssten drei unterschiedliche Mitarbeiter eines akkreditierten und überprüften Providers mit hoher krimineller Energie zusammenwirken (und sich strafbar machen), um De-Mails beim Provider mitzulesen. Die hierfür aufzubringende kriminelle Energie und das technische Know-How sind dabei weit höher als es bei vergleichbaren papierbasierten Verfahren erforderlich wäre. Nutzer, die Verfahren zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung über die entsprechenden Installationen auf ihren Endgeräten im Einsatz haben, können diese einfach zusätzlich einsetzen. Für alle anderen Nutzer sollen durch De-Mail keine unnötigen Hürden aufgebaut werden, um grundlegende Sicherheits-funktionen endlich mehr in die breite Nutzung zu bringen. Mit freundlichen Grüßen