DVG - Gesundheitscloud - Elektronische Patientenakte

Welche Schritte haben Sie unternommen, um die gesetzlich Versicherten über die gravierenden Veränderungen in der Gesundheitsdatenspeicherung zu unterrichten, die das DVG für sie mit sich bringt? Wie ist der Schutz persönlicher Daten in der Gesundheitscloud gewährleistet? Wie sollen alte, behinderte oder schwer kranke Patientinnen und Patienten in der Lage sein, eine elektronische Patientenakte zu führen? Wie kann garantiert werden, dass Patientinnen und Patienten keine Nachteile erleiden, die sich gegen eine ePA entscheiden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
  • 2 Follower:innen
Hildegard Huschka
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Schr…
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Details
Von
Hildegard Huschka
Betreff
DVG - Gesundheitscloud - Elektronische Patientenakte [#181564]
Datum
27. Februar 2020 22:23
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Schritte haben Sie unternommen, um die gesetzlich Versicherten über die gravierenden Veränderungen in der Gesundheitsdatenspeicherung zu unterrichten, die das DVG für sie mit sich bringt? Wie ist der Schutz persönlicher Daten in der Gesundheitscloud gewährleistet? Wie sollen alte, behinderte oder schwer kranke Patientinnen und Patienten in der Lage sein, eine elektronische Patientenakte zu führen? Wie kann garantiert werden, dass Patientinnen und Patienten keine Nachteile erleiden, die sich gegen eine ePA entscheiden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hildegard Huschka Anfragenr: 181564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181564 Postanschrift Hildegard Huschka << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hildegard Huschka
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
WG: Anfrage nach dem IFG: Regelungen des DVG und Elektronische Patientenakte Sehr geehrte Frau Huschka, wie gewün…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Betreff
WG: Anfrage nach dem IFG: Regelungen des DVG und Elektronische Patientenakte
Datum
4. März 2020 07:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Huschka, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
WG: Anfrage nach dem IFG: Regelungen des DVG und Elektronische Patientenakte Sehr geehrte Frau Huschka, zu Ihrer …
Von
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Betreff
WG: Anfrage nach dem IFG: Regelungen des DVG und Elektronische Patientenakte
Datum
6. März 2020 11:25
Status
Sehr geehrte Frau Huschka, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Hildegard Huschka
AW: WG: Anfrage nach dem IFG: Regelungen des DVG und Elektronische Patientenakte [#181564] Sehr geehrte<< An…
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Details
Von
Hildegard Huschka
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem IFG: Regelungen des DVG und Elektronische Patientenakte [#181564]
Datum
7. April 2020 08:33
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „DVG - Gesundheitscloud - Elektronische Patientenakte“ vom 27.02.2020 (#181564) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Hildegard Huschka Anfragenr: 181564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181564 Postanschrift Hildegard Huschka << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>