Dynamische Vekehrsdaten nach PBefG

1. Einen Zeitplan zur Umsetzung von § 3a PBefG, insbesondere die frei zugängliche Veröffentlichung dynamischer Verkehrsdaten nach § 3a Abs. 1 Nr. 1 lit. b und d PBefG, im Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek).
2. Ob ein Landessystem gemäß § 3a Abs. 5 PBefG verwendet wird.
3. Da dies leider nur den Linienverkehr (Busse, U-Bahn) bzw. Gelegenheitsverkehr (MOIA?, ioki?) nach PBefG betrifft, ob auch eine Umsetzung für S-Bahn, Regionalbahn, AKN und Fähren vor der Einführung einer entsprechenden Verordnung durch EU/Bund geplant ist.
4. Ob die jeweiligen Verkehrsunternehmen auf dem Hamburger Stadtgebiet bereits eine Erinnerung zu dieser seit dem 01.07.2022 bestehenden Pflicht erhalten haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. September 2023
  • Frist
    6. Oktober 2023
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Oliver Schramm
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
Dynamische Vekehrsdaten nach PBefG [#287561]
Datum
3. September 2023 15:47
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Einen Zeitplan zur Umsetzung von § 3a PBefG, insbesondere die frei zugängliche Veröffentlichung dynamischer Verkehrsdaten nach § 3a Abs. 1 Nr. 1 lit. b und d PBefG, im Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek). 2. Ob ein Landessystem gemäß § 3a Abs. 5 PBefG verwendet wird. 3. Da dies leider nur den Linienverkehr (Busse, U-Bahn) bzw. Gelegenheitsverkehr (MOIA?, ioki?) nach PBefG betrifft, ob auch eine Umsetzung für S-Bahn, Regionalbahn, AKN und Fähren vor der Einführung einer entsprechenden Verordnung durch EU/Bund geplant ist. 4. Ob die jeweiligen Verkehrsunternehmen auf dem Hamburger Stadtgebiet bereits eine Erinnerung zu dieser seit dem 01.07.2022 bestehenden Pflicht erhalten haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anfragenr: 287561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287561/ Postanschrift Oliver Schramm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr geehrter Herr Schramm, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags #287561 vom 03.09.2023 (Sonnta…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Eingangsbestätigung und Gebührenhinweis: [EXTERN] Dynamische Vekehrsdaten nach PBefG [#287561]
Datum
4. September 2023 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schramm, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags #287561 vom 03.09.2023 (Sonntag) per Email zum Thema " Dynamische Vekehrsdaten nach PBefG" nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Er ist hier im Shared-Service für die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 04.09.2023 (Montag) zugegangen. Wir werden auf Sie und Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Gebührenhinweis: Sollten die von Ihnen gewünschten Unterlagen/ Informationen hier vorhanden sein, können für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen, sofern es sich bei der Antwort nicht um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 Absatz 3 Nr.1 HmbTGGebO) oder die Informationen im Transparenzgesetz veröffentlicht werden müssen (§ 3 Absatz 1 HmbTG). Durch Ihre HmbTG-Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme der Gebühren einverstanden. Sollten Sie mit der Übernahme möglicher Gebühren nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren HmbTG- Antrag vor Beantwortung zurückzuziehen. Bitte informieren Sie uns in diesem Falle bis zum 07.09.2023, sofern Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten möchten. Eine Benennung der konkreten Höhe der Gebühren, sollten welche entstehen, ist leider erst nach Bearbeitung der jeweiligen Anfrage möglich, da die Höhe der möglichen Gebühr vom Bearbeitungsaufwand Ihres Antrags abhängt. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr geehrter Herr Schramm, vielen Dank für Ihre Mail (HmbTG-Antrag #287561) vom 03. September 2023, die durch d…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Abschließende Beantwortung Ihres HmbTG-Antrags #287561: [EXTERN] Dynamische Vekehrsdaten nach PBefG
Datum
20. September 2023 10:10
Status
image001.png
32,6 KB


Sehr geehrter Herr Schramm, vielen Dank für Ihre Mail (HmbTG-Antrag #287561) vom 03. September 2023, die durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) fristgerecht beantwortet wird. Bezüglich Ihrer Frage nach einem Zeitplan zur Umsetzung von § 3a PBefG, insbesondere die Bereitstellung dynamischer Verkehrsdaten nach § 3a Abs. 1 Nr. 1 lit. b und d PBefG, im Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek), verweisen wir zuständigkeitshalber auf das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Gleiches gilt für die Frage, ob die Einführung einer entsprechenden Verordnung für den Schienenpersonenverkehr geplant ist. Der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) liegen hierzu leider keinerlei Informationen vor. Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt kein eigenes Landessystem gemäß § 3a Abs. 5 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zur Verfügung, die dem Zweck der landeseinheitlichen Zusammenführung von Daten dienen. Eine Information an die in Hamburg tätigen Verkehrsunternehmen in Form einer Erinnerung an dessen Pflichten, gemäß § 3a PBefG statistische und dynamische Daten in die Mobilithek bereitzustellen, ist von dem zuständigen Fachreferat der BVM, Verkehrsgewerbeaufsicht, nicht erfolgt. Diese Beantwortung erfolgt gebührenfrei gemäß § 1 Absatz 3 Nr.1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen (HmbTGGebO) nach dem HmbTG. Es handelt sich vorliegend um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft. Mit freundlichen Grüßen