E-Bike laden erlaubt?

Bitte schicken Sie mir Dienstanweisungen zum Thema ob Angestellte bei Ihrer Behörde ihren E-Bike Akku laden dürfen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
  • 0 Follower:innen
Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Sven Anders
Betreff
E-Bike laden erlaubt? [#244117]
Datum
21. März 2022 17:54
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte schicken Sie mir Dienstanweisungen zum Thema ob Angestellte bei Ihrer Behörde ihren E-Bike Akku laden dürfen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 244117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244117/ Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Bike laden erlaubt?“ vom 21.03.2022 (#244117…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: E-Bike laden erlaubt? [#244117]
Datum
7. Mai 2022 17:15
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Bike laden erlaubt?“ vom 21.03.2022 (#244117) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Anders, vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie sich nach Dienstanweisungen zum Thema, ob An…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
E-Bike laden erlaubt? [#244117]
Datum
11. Mai 2022 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
3,1 KB


Sehr geehrter Herr Anders, vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie sich nach Dienstanweisungen zum Thema, ob Angestellte in der Behörde ihren privaten E-Bike-Akku laden dürfen, erkundigen. In der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz wird die Nutzung von Lademöglichkeiten für E-Bikes zu privaten Zwecken nicht mit einer konkreten Dienstanweisung geregelt. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „E-Bike laden erlaubt?“ [#244117]
Datum
13. Mai 2022 07:11
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/244117/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil erst nach der im Gesetz vorgesehen Zeit geantwortet wurde. Das sollte gerade bei der für Justiz zuständigen Behörde nicht vorkommen. Laut § 13 Abs. 1 HmbTG sind die Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Die Auskunft war so knapp, da hätte ich mir eine Antwort nach drei Tagen gewünscht. Der Ausnahmefall wird hier doch sehr zur Regel. Ich bitte sie das mit der Behörde zu thematisieren und dafür sorgen dass die Formulierung keine Floskel ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anhänge: - 244117.pdf - 2022-05-11_1-image003.png Anfragenr: 244117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244117/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. verzögerter Antwort der BJV (I3/1225/2022) Sehr geehrter Herr Anders, ich beziehe mich auf Ihre …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. verzögerter Antwort der BJV (I3/1225/2022)
Datum
13. Juni 2022 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 13.5.2022, die hier das Aktenzeichen I3/1225/2022 erhalten hat. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) Zugang beantragt zu Dienstanweisungen zu der Frage, ob Beschäftigte der Behörde dort ihren E-Bike-Akku laden dürfen. Nach Erinnerung vom 7.5.2022 haben Sie am 11.5.2022 die Antwort erhalten, dass solche Dienstanweisungen in der BJV nicht vorhanden seien. Sie monieren, dass die BJV diese Antwort auch deutlich zügiger hätte verschicken können und bitten, dies gegenüber der BJV zu thematisieren. Dieser Bitte bin ich gern nachgekommen. Zwar sieht § 13 Abs. 1 HmbTG vor, dass Anfragen grundsätzlich innerhalb eines Monats zu beantworten sind. Vor allem wenn die Antwort in einer knappen Mitteilung besteht, dass die gewünschten Informationen nicht vorhanden sind, wird eine „unverzügliche“ Antwort im Sinne von § 1 Abs. 2 HmbTG im Regelfall aber erheblich früher möglich sein, jedenfalls aber innerhalb der Monatsfrist. Hierauf habe ich die BJV hingewiesen. Man hat mir zugesagt, dies für künftige Anfragen zu beachten. Mit freundlichen Grüßen