E Bikes über Entgeldumwandlung / Leasing-Räder

Ab wann wird es auch für bayerische Landesbeamte möglich sein, E Bikes über eine Entgelsumwandlung zu beziehen oder gibt es die Möglichkeit über Rahmenverträge des Freistaat Bayern ein solches Rad günstig zu Leasen? Solche Möglichkeiten gibt es in der freien Wirtschaft schon lange.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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Claus Hofmann
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ab wann wird e…
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
Claus Hofmann
Betreff
E Bikes über Entgeldumwandlung / Leasing-Räder [#201748]
Datum
27. Oktober 2020 07:36
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ab wann wird es auch für bayerische Landesbeamte möglich sein, E Bikes über eine Entgelsumwandlung zu beziehen oder gibt es die Möglichkeit über Rahmenverträge des Freistaat Bayern ein solches Rad günstig zu Leasen? Solche Möglichkeiten gibt es in der freien Wirtschaft schon lange.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Claus Hofmann Anfragenr: 201748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201748/ Postanschrift Claus Hofmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claus Hofmann

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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Anzeigennummer 201748 Sehr geehrter Herr Hofmann, das von Ihnen angefragte Fahrradleasingmodell basiert auf einer…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
Anzeigennummer 201748
Datum
5. November 2020 15:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hofmann, das von Ihnen angefragte Fahrradleasingmodell basiert auf einer Entgeltumwandlung, also einem Verzicht auf die zustehenden Bezüge. Diesen Verzicht auf die zustehenden Bezüge verbietet jedoch das Bayerische Besoldungsgesetz, das die Grundlage für die Bezügezahlung der bayerischen Beamten und Beamtinnen darstellt und das die angemessene Alimentation sichert. Das Verzichtsverbot gründet sich dabei auf dem Gedanken der Fürsorge und der sozialen Verantwortung des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und Beamtinnen. Aus diesem Grunde ist es nicht vertretbar, Modelle zu unterstützen, durch die die zustehenden Bezüge für reine Konsumausgaben verringert werden. Im Hinblick auf die Veröffentlichung der Antwort im Internet wurde der Antwortvorschlag gegenüber den üblichen Antworten auf Anfragen über den postalischen Weg gekürzt. Mit freundlichen Grüßen