E-Examen

Können Sie Informationen geben, ab wann im zweiten Staatsexamen mit der Möglichkeit zu rechnen ist, dass Klausuren am Computer geschrieben werden (sog. E-Examen") Ist insbesondere damit zu rechnen, dass die Klausuren im März 2024 am Computer geschrieben werden können?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Können Sie Informationen geben, a…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E-Examen [#283647]
Datum
11. Juli 2023 10:23
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Können Sie Informationen geben, ab wann im zweiten Staatsexamen mit der Möglichkeit zu rechnen ist, dass Klausuren am Computer geschrieben werden (sog. E-Examen") Ist insbesondere damit zu rechnen, dass die Klausuren im März 2024 am Computer geschrieben werden können?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283647/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 11. Juli 2023 Sehr << Antragstel…
Von
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Betreff
Eingangsbestätigung - Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 11. Juli 2023
Datum
13. Juli 2023 09:16
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Sehr << Antragsteller:in >> die Anlage erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 11. Juli 2023 Sehr << Antragsteller:in >> anlie…
Von
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 11. Juli 2023
Datum
27. Juli 2023 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen