E-Examen

in einer Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner und Lars Alt vom 16.04.2022 ( Drs. 18/9058)wurde die Einführung eines E-Examens für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Insbesondere seien schon entsprechend Haushaltsmittel angemeldet worden.
Wie weit ist die Planung mittlerweile fortgeschritten? Wann ist mit einer Einführung nach derzeitigem Stand zu rechnen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2022
  • Frist
    3. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in einer Anfrage de…
An Niedersächsisches Justizministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E-Examen [#262250]
Datum
1. November 2022 14:20
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in einer Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner und Lars Alt vom 16.04.2022 ( Drs. 18/9058)wurde die Einführung eines E-Examens für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Insbesondere seien schon entsprechend Haushaltsmittel angemeldet worden. Wie weit ist die Planung mittlerweile fortgeschritten? Wann ist mit einer Einführung nach derzeitigem Stand zu rechnen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262250/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Niedersächsisches Justizministerium
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an die Pressestelle des Niedersächsischen J…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
WG: E-Examen [#262250]
Datum
1. November 2022 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an die Pressestelle des Niedersächsischen Justizministeriums. Sie nutzen für Ihre Anfrage einen Vordruck der Plattform „Frag den Staat“. Dieser Vordruck benennt als Rechtsgrundlage für die erbetene Auskunft das Niedersächsische Umweltinformationsgesetzes und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation. Diese Rechtsgrundlagen sind hier offenkundig nicht einschlägig. Ich bin jedoch gerne bereit, Ihnen über den Auskunftsanspruch nach dem Niedersächsischen Pressegesetz weiterzuhelfen. Zu Ihren Gunsten gehe ich deshalb davon aus, dass es sich um eine Presseanfrage handelt. Die Einführung der elektronischen Prüfung in den juristischen Staatsexamen wird durch das Niedersächsische Justizministerium als zwingend notwendig erachtet. Die damit einhergehenden organisatorischen Veränderungen und die Beschaffung der insoweit erforderlichen Hard- und Software sind jedoch beträchtlich. Niedersachsen ist das zweitgrößte Flächenland, Klausuren im 2. juristischen Staatsexamen werden hier derzeit an acht von insgesamt elf Landgerichtsstandorten angeboten, auch um den Kandidaten zu weite Anreisen oder Hotelübernachtungen zu ersparen. Pro Durchgang (insgesamt 4) nehmen rund 150 bis 160 Kandidaten an den Prüfungen teil. 2021 sind allein im 2. Staatsexamen in Niedersachsen rd. 5.800 Klausuren geschrieben worden. Dies zeigt, dass der Umfang und der organisatorische Aufwand eines landesweit exakt gleich ablaufenden E-Examens enorm ist. Es ist davon auszugehen, dass erhebliche Kosten bei der Umsetzung anfallen. Sobald diese Mittel im Justizhaushalt zur Verfügung stehen, was bislang noch nicht der Fall ist, ist beabsichtigt, zunächst im zweiten juristischen Staatsexamen eine elektronische Prüfung einzuführen. Im weiteren Verlauf ist auch eine Umsetzung in der Pflichtfachprüfung vorgesehen. Ergänzend merke ich an, dass der heute vorgestellte Koalitionsvertrag der die neue Landesregierung tragenden Parteien die folgende Passage enthält: „Im Zuge der Digitalisierung der Prüfungsverfahren schaffen wir die Möglichkeit des optionalen E-Examens schrittweise sowohl in der staatlichen Pflichtfachprüfung als auch in der zweiten juristischen Staatsprüfung.“ Viele Grüße