E-Fahrzeuge im Fuhrpark der Stadt Freiburg

- eine Auflistung sämtlicher vorhandenen E-Fahrzeuge im Fuhrpark der Stadt Freiburg
- eine Auflistung sämtlicher geplanten Neuerwerbungen von E-Fahrzeugen im Fuhrpark der Stadt Freiburg
- Wie groß ist damit der Anteil von E-Fahrzeugen im Fuhrpark der Stadt Freiburg? Könnten Sie die Anteile nach Fahrzeugkategorie/Einsatzzweck gruppieren?

[1] https://www.freiburg.de/pb/1545681.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auflistung sämtlicher vorha…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E-Fahrzeuge im Fuhrpark der Stadt Freiburg [#291877]
Datum
8. November 2023 14:44
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auflistung sämtlicher vorhandenen E-Fahrzeuge im Fuhrpark der Stadt Freiburg - eine Auflistung sämtlicher geplanten Neuerwerbungen von E-Fahrzeugen im Fuhrpark der Stadt Freiburg - Wie groß ist damit der Anteil von E-Fahrzeugen im Fuhrpark der Stadt Freiburg? Könnten Sie die Anteile nach Fahrzeugkategorie/Einsatzzweck gruppieren? [1] https://www.freiburg.de/pb/1545681.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291877/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: 1. Vorhandene E-Fahrz…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
AW: [T#59318191] E-Fahrzeuge im Fuhrpark der Stadt Freiburg [#291877]
Datum
27. November 2023 12:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: 1. Vorhandene E-Fahrzeuge: Der Fuhrpark der Stadt Freiburg umfasst 68 Elektro-Fahrzeuge. 1. Neuerwerbungen in 2024: Mitte 2024 werden 9 Leasing-Fahrzeuge geliefert. Die geplanten Neuanschaffungen werden Elektro-Fahrzeuge sein, die bisherige konventionelle Autos ersetzen sollen. Mittelfristig sollen auch weitere Nutzfahrzeuge auf E-Mobilität umgestellt werden (vgl. Drucksache G-22/239, dortige Projektnummer 57 im Anhang). 1. Anteil von E-Fahrzeugen im gesamt städtischen Fuhrpark: Der Anteil von allen Elektro-Fahrzeugen im gesamten städtischen Fuhrpark beträgt 25,47 %. Fahrzeugkategorie Elektro Anzahl PlugIn-Hybrid (Benzin) Anzahl Anteil e-Mobilität PKW 59 2 53,04 % Transporter 2 0 2,99 % Kleine Lieferwägen 5 0 22,73 % LKW (inkl. Hubsteiger) 0 0 0 Kommunalfahrzeuge 1 0 4,35 % Radlader und Bagger 0 0 0 Schlepper 0 0 0 Sonstiges 1 0 50,00 % Summe 68 2 Freundliche Grüße