e-Fuels während Koalitionsverhandlungen / Kommunikation mit Porsche SE

jegliche Unterlagen in der Abteilung L zum Themenkomplex e-Fuels während der Koalitionsverhandlungen, die seit dem 15. Juli 2022 erstellt wurden (insbesondere auch SMS Wechsel zwischen dem Pressesprecher des BMF und Vertretern der Porsche SE, vgl. https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/ist-das-lindners-porsche-gate-geheimabsprache-mauschel-sms-von-porsche-an-lindne-80783682.bild.html)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: jegliche Unterlag…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
e-Fuels während Koalitionsverhandlungen / Kommunikation mit Porsche SE [#254913]
Datum
23. Juli 2022 11:17
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
jegliche Unterlagen in der Abteilung L zum Themenkomplex e-Fuels während der Koalitionsverhandlungen, die seit dem 15. Juli 2022 erstellt wurden (insbesondere auch SMS Wechsel zwischen dem Pressesprecher des BMF und Vertretern der Porsche SE, vgl. https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/ist-das-lindners-porsche-gate-geheimabsprache-mauschel-sms-von-porsche-an-lindne-80783682.bild.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254913/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Zwischennachricht Kosten Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem o.g. Schreiben bitten Sie unter Bezugn…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht Kosten
Datum
3. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem o.g. Schreiben bitten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Übersendung amtlicher Informationen. Nach erster Einschätzung wird die Recherche, die zur Bearbeitung Ihres IFG-Antrages erforderlich ist, mehr als 30 Minuten in Anspruch nehmen. Es kann auhc nicht ausgeschlossen werden, dass Drittbeteiligungserfordernisse nach § 8 IFG bestehen. Daher ist die Bearbeitung nicht mehr im Rahmen einer einfachen Auskunft im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 2 IFG möglich. Im Falle einer zumindest teilweisen Stattgabe Ihres Antrages wären nach der Rechtslage Gebühren von bis zu 500,00 Euro möglich (§ 10 Absatz 3 IFG i. V. m. § 1 Absatz 1 Infor-mationsgebührenverordnung und Teil A der Anlage zu § 1 Absatz 1 Informationsgebühren-verordnung) Ob und in welcher Höhe Gebühren konkret anfallen, kann erst mit dem endgültigen Abschluss der Bearbeitung ermittelt werden. Ob und in welcher Höhe Gebühren konkret anfallen, kann erst mit dem endgültigen Abschluss der Bearbeitung ermittelt werden. Bitte teilen Sie mir bis zum 30. August 2022 mit, ob Sie mit der Übernahme eventuell entstehender Gebühren einverstanden sind. Sollte ich bis zu diesem Termin keine Stellungnahme erhalten, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist. Betrachten Sie diese Mitteilung bitte ausdrücklich nicht als Zusage, dass Ihnen im Laufe der weiteren Bearbeitung Zugang zu amtlichen Informationen gewährt wird. Dies kann erst nach Abschluss aller erforderlichen Bearbeitungsschritte entschieden werden und wird dann im Wege eines rechtsmittelfähigen Bescheides erfolgen. Bis zum Eingang Ihrer Stellungnahme ruht die weitere Bearbeitung.