E-Mail der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung vom 15.10.2021
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die vollständige E-Mail der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung vom 25.10.2021 12:43 mit dem Betreff "AW: Zuarbeit Fachaufsichtsbeschwerde [Nachname Antragsteller]"
sowie hierauf die Antwort des Empfängers dieser E-Mail.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Personenbezogene Daten können Sie schwärzen.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Januar 2022
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2. März 2022
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