E-Mail des Kommandeurs der 10. Panzerdivision zum Puma-Ausfall

Die E-Mail des Kommandeurs der 10. Panzerdivision zum Ausfall von 18 Schützenpanzer vom Typ Puma bei einer Übung.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde nach § 3 Nr. 4 IFG abgelehnt, da die E-Mail als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft ist. Zudem lehnt das BMVg die Anfrage nach § 3 Nr. 1b) IFG ab, weil das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr haben könne.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Dezember 2022
  • Frist
    21. Januar 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die E-Mail des Kommandeurs der 10. Pa…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E-Mail des Kommandeurs der 10. Panzerdivision zum Puma-Ausfall [#265924]
Datum
19. Dezember 2022 19:24
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die E-Mail des Kommandeurs der 10. Panzerdivision zum Ausfall von 18 Schützenpanzer vom Typ Puma bei einer Übung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265924/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V354 Betreff: Inform…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
E-Mail des Kommandeurs der 10. Panzerdivision zum Puma-Ausfall [#265924]
Datum
21. Dezember 2022 13:26
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V354 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. Dezember 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 19. Dezember 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V354 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Az 39-22-17/A5/V354 Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mail des Kommandeurs der…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: E-Mail des Kommandeurs der 10. Panzerdivision zum Puma-Ausfall [#265924]
Datum
4. Februar 2023 11:09
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az 39-22-17/A5/V354 Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mail des Kommandeurs der 10. Panzerdivision zum Puma-Ausfall“ vom 19.12.2022 (#265924) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Ich werde ab dem 26.01.2023 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am 7.2.2023. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleite…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Automatische Antwort: E-Mail des Kommandeurs der 10. Panzerdivision zum Puma-Ausfall [#265924]
Datum
4. Februar 2023 11:09
Status
Warte auf Antwort
Ich werde ab dem 26.01.2023 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am 7.2.2023. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden IFG-Angelegenheiten an das Referat R I 1 über den Organisationsbriefkasten "<<E-Mail-Adresse>>".

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V354 Betreff: Informationsfreihe…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
E-Mail des Kommandeurs der 10. Panzerdivision zum Puma-Ausfall [#265924]
Datum
23. März 2023 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V354 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. Dezember 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 19. Dezember 2022 (Bezug). Anbei erhalten Sie den Bescheid vorab in digitaler Form. Das Original wird Ihnen in den nächsten Tagen auf dem Postweg zugehen. Mit freundlichen Grüßen