E-Mail-, Fax- und Telefonliste

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die aktuelle / gültige Telefonliste, falls vorhanden auch die E-Mail- und Faxliste, des Jobcenter Landkreis Göppingen (Kontaktdaten).

Falls vorhanden, bitte ich um Aufschlüsselung nach Zuständigkeitsgebieten (z.B. Widerspruchsstelle) und einzelnem Sachbearbeiter.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Es wird insbesonders deshalb um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung gem. § 2 IFGGebV vorliegen. Eine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2016
  • Frist
    1. März 2016
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuelle / g…
An Jobcenter Landkreis Göppingen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
E-Mail-, Fax- und Telefonliste [#13813]
Datum
27. Januar 2016 18:52
An
Jobcenter Landkreis Göppingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuelle / gültige Telefonliste, falls vorhanden auch die E-Mail- und Faxliste, des Jobcenter Landkreis Göppingen (Kontaktdaten). Falls vorhanden, bitte ich um Aufschlüsselung nach Zuständigkeitsgebieten (z.B. Widerspruchsstelle) und einzelnem Sachbearbeiter. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Es wird insbesonders deshalb um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung gem. § 2 IFGGebV vorliegen. Eine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Landkreis Göppingen
Ihr Antrag vom 01.02.2016 (Eingang) nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - hier: Telefonlisten und Emailadressen des Jobcenter Landkreis Göppingen - Antragsnummer 2016/02/01
Von
Jobcenter Landkreis Göppingen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 01.02.2016 (Eingang) nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - hier: Telefonlisten und Emailadressen des Jobcenter Landkreis Göppingen - Antragsnummer 2016/02/01
Datum
8. Februar 2016
Status
Warte auf Antwort
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "E-Mail-, Fax- und Telefonliste" [#13813]
Datum
11. Februar 2016 21:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/13813 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die Ablehnung bzw. deren Begründung von mir nicht nachvollzogen werden kann. Insbesondere unterliegt die beantragte Information meiner Ansicht nach der Veröffentlichungspflicht nach § 11 Abs. 2 IFG i.V.m. § 5 Abs. 4 IFG. Es handelt sich auch um Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Auch sind die Mitarbeiter des Jobcenter Landkreis Göppingen wohl kaum Dritte im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 IFG i.V.m. § 2 Nr. 2 IFG. Es wird insbesondere auf § 5 Abs. 3, 4 IFG verwiesen. Selbst wenn vorgenannte Annahme zuträfe, käme keine (sofortige) Ablehnung in Betracht, sondern es müsste vom Antragsgegner eine Abwägung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IFG und ggf. ein Drittbeteiligungsverfahren gem. § 8 IFG erfolgen. Dies ist hier rechtswidrig nicht geschehen. Auch mehrere Verwaltungsgerichte kommen zum Schluss, dass die beantragte Information nach dem IFG zugänglich ist (z.B. VG Leipzig, 10.01.2013 - Az.: 5 K 981/11). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 13813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-720-1/001 II#0139 Sehr geehrter Her…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung bei Anfrage "E-Mail-, Fax- und Telefonliste" [#13813]
Datum
4. März 2016 09:10
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-720-1/001 II#0139 Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Februar 2016, das unter dem o.g. Geschäftszeichen geführt wird. Nach datenschutzrechtlicher Prüfung und Bewertung Ihres Anliegens wird sich der/die zuständige Bearbeiter/in unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin bitte ich um entsprechende Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-720-1/001 II#0139 Seh…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "E-Mail-, Fax- und Telefonliste" [#13813]
Datum
10. März 2016 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
197,4 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-720-1/001 II#0139 Sehr geehrter Herr Beier, beigefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen