e-Mail Kommunikation mit den Bürgermeistern der Stadt Saarbrücken

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 23.02.23 und am 21.03.23 jeweils eine Anfrage an die e-Mail Adressen "<<E-Mail-Adresse>>" und "<<E-Mail-Adresse>>" gesendet. Diese wurden bisher nicht beantwortet. Ich habe daher die folgenden Fragen an Sie: welche e-Mail Adressen sind zur Kommunikation mit dem Oberbürgermeister und der Bürgermeisterin vorgesehen? Mit welchen Antwortzeiten ist durchschnittlich zu rechnen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landeshauptstadt Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
e-Mail Kommunikation mit den Bürgermeistern der Stadt Saarbrücken [#275460]
Datum
11. April 2023 14:24
An
Landeshauptstadt Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> ich habe am 23.02.23 und am 21.03.23 jeweils eine Anfrage an die e-Mail Adressen "<<E-Mail-Adresse>>" und "<<E-Mail-Adresse>>" gesendet. Diese wurden bisher nicht beantwortet. Ich habe daher die folgenden Fragen an Sie: welche e-Mail Adressen sind zur Kommunikation mit dem Oberbürgermeister und der Bürgermeisterin vorgesehen? Mit welchen Antwortzeiten ist durchschnittlich zu rechnen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275460/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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