E-Mail Korrespondenz mit und über Prof. Kleinschnitz (UK Essen)

sämtliche Mailkorrespondenz zwischen den E-Mail-Accounts der DRV und Prof. Kleinschnitz (UK Essen) seit 2018, zudem auch alle E-Mails an andere Stellen gerichtet, in denen Herr Prof. Kleinschnitz namentlich erwähnt wird, ebenfalls seit 2018.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
  • Ein:e Follower:in
Mareike Mitschele
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Mailkorrespondenz zwischen …
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
Mareike Mitschele
Betreff
E-Mail Korrespondenz mit und über Prof. Kleinschnitz (UK Essen) [#290437]
Datum
18. Oktober 2023 12:43
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Mailkorrespondenz zwischen den E-Mail-Accounts der DRV und Prof. Kleinschnitz (UK Essen) seit 2018, zudem auch alle E-Mails an andere Stellen gerichtet, in denen Herr Prof. Kleinschnitz namentlich erwähnt wird, ebenfalls seit 2018.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mareike Mitschele Anfragenr: 290437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290437/ Postanschrift Mareike Mitschele << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mareike Mitschele
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3005-333-007-45/2023 bitte immer angeben Sehr geehrte Frau Mitschele , Ihr Antrag auf Informationszug…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
IFG-Antrag:E-Mail Korrespondenz mit und über Prof. Kleinschnitz (UK Essen) [#290437]
Datum
23. Oktober 2023 13:41
Status
Warte auf Antwort
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5,5 KB


unser Az: 3005-333-007-45/2023 bitte immer angeben Sehr geehrte Frau Mitschele , Ihr Antrag auf Informationszugang nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) vom 18.10.2023 ist im Dezernat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Die Beantwortung ihres Begehrens richtet sich hier nach den in den §§13 - 15 des I. Buches des Sozialgesetzbuches (SGBI). Wir haben deshalb ihren Antrag an die fachlich zuständige Stelle weitergeleitet und bitten um etwas Geduld. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren tatsächlich entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3005-333-007-45/2023 bitte immer angeben Sehr geehrte Frau Mitschele , in Ihrem Antrag vom 18.10.2023…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
IFG- Antrag: E-Mail Korrespondenz mit und über Prof. Kleinschnitz (UK Essen) [#290437]
Datum
1. November 2023 14:52
Status
Warte auf Antwort
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unser Az: 3005-333-007-45/2023 bitte immer angeben Sehr geehrte Frau Mitschele , in Ihrem Antrag vom 18.10.2023 auf Informationszugang nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), bitten sie um sämtliche Mailkorrespondenz zwischen den E-Mail-Accounts der DRV und Prof. Kleinschnitz (UK Essen) seit 2018, zudem auch alle E-Mails an andere Stellen gerichtet, in denen Herr Prof. Kleinschnitz namentlich erwähnt wird. Dazu möchten wir sie bitten, ihre Anfrage thematisch einzugrenzen bzw. zu konkretisieren z.B. durch Benennung des Themenbereiches (Rente, Rehabilitation etc.), des Adressaten aus unserem Haus. Für uns ist es ansonsten nicht möglich, eine nach dem IFG zielgerichtete Recherche durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen
Mareike Mitschele
Sehr << Anrede >> bitte berücksichtichtigen Sie für meine Anfrage den Bereich Rehabilitation (den ges…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
Mareike Mitschele
Betreff
AW: IFG- Antrag: E-Mail Korrespondenz mit und über Prof. Kleinschnitz (UK Essen) [#290437]
Datum
21. November 2023 09:25
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte berücksichtichtigen Sie für meine Anfrage den Bereich Rehabilitation (den gesamten Bereich 0400, sowie den gesamten Bereich 0800). Mit freundlichen Grüßen, Mareike Mitschele Anfragenr: 290437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290437/
Mareike Mitschele
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mail Korrespondenz mit und über Prof. Kleinschnitz (UK Essen)“ v…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
Mareike Mitschele
Betreff
AW: IFG- Antrag: E-Mail Korrespondenz mit und über Prof. Kleinschnitz (UK Essen) [#290437]
Datum
27. November 2023 12:15
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mail Korrespondenz mit und über Prof. Kleinschnitz (UK Essen)“ vom 18.10.2023 (#290437) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mareike Mitschele
Mareike Mitschele
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mail Korrespondenz mit und über Prof. Kleinschnitz (UK Essen)“ v…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
Mareike Mitschele
Betreff
AW: IFG- Antrag: E-Mail Korrespondenz mit und über Prof. Kleinschnitz (UK Essen) [#290437]
Datum
5. Dezember 2023 10:32
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mail Korrespondenz mit und über Prof. Kleinschnitz (UK Essen)“ vom 18.10.2023 (#290437) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mareike Mitschele
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3005-333-007-45/2023 bitte immer angeben Sehr geehrte Frau Mitschele , die Ermittlungen zu Ihrer Anfr…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
IFG-Antrag: E-Mail Korrespondenz mit und über Prof. Kleinschnitz (UK Essen) [#290437]
Datum
5. Dezember 2023 15:27
Status
Warte auf Antwort
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unser Az: 3005-333-007-45/2023 bitte immer angeben Sehr geehrte Frau Mitschele , die Ermittlungen zu Ihrer Anfrage dauern noch an. Nach Abschluss werden wir uns schnellstmöglich unaufgefordert bei Ihnen melden. Bis dahin hoffen wir auf Ihr Verständnis und bitten um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3005-333-007-45/2023 bitte immer angeben Sehr geehrte Frau Mitschele , zu Ihrem Antrag auf Informatio…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
IFG-Antrag: E-Mail Korrespondenz mit und über Prof. Kleinschnitz (UK Essen) [#290437]
Datum
12. Dezember 2023 13:14
Status
Warte auf Antwort
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5,5 KB


unser Az: 3005-333-007-45/2023 bitte immer angeben Sehr geehrte Frau Mitschele , zu Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 18.10.2023 teilen wir Ihnen im Rahmen von §§1 und 7 IFG mit, dass wir Ihrem Begehren nicht nachkommen können. Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Behörde, die die begehrten Informationen besitzt. Der Auskunftsanspruch bezieht sich nach allgemeiner Ansicht nur auf vorhandene Informationen. Nach Sinn und Zweck des IFG soll die Möglichkeit geschaffen werden, an dem vorhandenen Informationsbestand der Verwaltung zu partizipieren. Die Prüfung Ihres Auskunftsbegehrens erfolgte aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben. Im Ergebnis konnten wir bei der Recherche keine Informationen zu einer Mailkorrespondenz mit einem Prof. Kleinschnitz finden. Darüber hinaus stützen wir uns gemäß den Anwendungshinweisen des BMI zum IFG auf den § 10 VwVfG, nach dem das Verwaltungsverfahren einfach und zweckmäßig durchzuführen ist. Im Ergebnis bedauern wir, Ihnen die gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen zu können. Gebühren und Kosten werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen