E-mail Policys zum versenden in EduLu

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem wurden recht restriktive Regelungen bezüglich des Versands von EMails an externe Adressen für die EMail Accounts von Schülern, welche das EDV der Stadt für Schulen "EduLu" nutzen, durchgesetzt.

Ich bitte um

- die genauen Regeln von wem man welche EMails empfangen kann und wer an wen EMails senden kann

- sowie, soweit vorhanden, Dokumente die diese Regeln erklären und rechtfertigen

da dies die Verwendung als offizielle EMail, bspw. zur Bewerbung bei Praktika deutlich erschwert.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, vo…
An Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E-mail Policys zum versenden in EduLu [#268510]
Datum
24. Januar 2023 10:33
An
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, vor kurzem wurden recht restriktive Regelungen bezüglich des Versands von EMails an externe Adressen für die EMail Accounts von Schülern, welche das EDV der Stadt für Schulen "EduLu" nutzen, durchgesetzt. Ich bitte um - die genauen Regeln von wem man welche EMails empfangen kann und wer an wen EMails senden kann - sowie, soweit vorhanden, Dokumente die diese Regeln erklären und rechtfertigen da dies die Verwendung als offizielle EMail, bspw. zur Bewerbung bei Praktika deutlich erschwert.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268510/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über "Frag den Staat". Wir nehmen…
Von
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Betreff
Antwort: WG: E-mail Policys zum versenden in EduLu [#268510]
Datum
27. Januar 2023 07:44
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über "Frag den Staat". Wir nehmen hierzu wie folgt Stellung: E-Mails können grundsätzlich von überall an einen eduLU-Schüleraccount gesandt werden. Schülerinnen und Schüler selbst können an alle allgemeinbildenden Schulen in Ludwigshafen E-Mails versenden. Darüber hinaus ist ein Versand aus Sicherheitsgründen nicht vorgesehen. Einer Rechtfertigung dieser Einschränkung bedarf es nicht. Die E-Mail-Funktionalität für Schülerinnen und Schüler ist eine freiwilliger Service des Schulträgers für die Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Ludwigshafen. Mit freundlichen Grüßen