E-Mail Staatssekretär Schmidt an chinesischen Ansprechpartner zu Wirecard

Wortlaut der E-Mail vom Staatssekretär Wolfgang Schmidt vom 27. Juni 2019 an den chinesischen Vize-Minister Liao Min im Ministry of Finance mit Bezug zu Wirecard (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wirecard-kanzleramt-setzte-sich-fuer-finanzdienstleister-ein-a-e5b50a9f-128d-4bda-b7d5-907e2fea9f7c)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • 4 Follower:innen
Fabio De Masi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wortlaut de…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Fabio De Masi
Betreff
E-Mail Staatssekretär Schmidt an chinesischen Ansprechpartner zu Wirecard [#193231]
Datum
21. Juli 2020 14:30
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wortlaut der E-Mail vom Staatssekretär Wolfgang Schmidt vom 27. Juni 2019 an den chinesischen Vize-Minister Liao Min im Ministry of Finance mit Bezug zu Wirecard (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wirecard-kanzleramt-setzte-sich-fuer-finanzdienstleister-ein-a-e5b50a9f-128d-4bda-b7d5-907e2fea9f7c)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabio De Masi Anfragenr: 193231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193231/ Postanschrift Fabio De Masi << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabio De Masi
Bundesministerium der Finanzen
Ihr Antrag vom 21. Juli 2020
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 21. Juli 2020
Datum
24. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

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Fabio De Masi
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mail Staatssekretär Schmidt an chinesi…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Fabio De Masi
Betreff
AW: E-Mail Staatssekretär Schmidt an chinesischen Ansprechpartner zu Wirecard [#193231]
Datum
25. August 2020 05:26
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mail Staatssekretär Schmidt an chinesischen Ansprechpartner zu Wirecard“ vom 21.07.2020 (#193231) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Fabio De Masi Anfragenr: 193231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193231/