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E-Mail-Verschlüsselung für externe Kommunikationspartner

Aktuell gibt es eine Anleitung der Bundesagentur für Arbeit zum Thema E-Mail Verschlüsselung für externe Kommunikationspartner. Die Hürde um verschlüsselt kommunizieren zu können scheint unnötig hoch und für manche Unternehmen nahezu unmöglich. Zu diesem Dokumente habe ich daher folgende Fragen:

1) Wieso wird in der Anleitung nur eine Installationsanleitung für Outlook, ein Produkt von Microsoft aufgeführt, für andere gängige E-Mail Programme wie Thunderbird jedoch nicht?

2) Wird diese Anleitung noch um andere gängige E-Mail Programme insbesondere Thunderbird zeitnah ergänzt werden?

3) Wie können sie erwarten, das kleine bis Mittelständische Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung in der Lage sind eigene Zertifikate zu erstellen und die genannten Spezifikationen zu verstehen? Besonders ohne teurere externe Dienstleister?

4) Wird es in Zukunft durch 3) bedingt möglich sein Zertifikate über eine Bundesstelle oder die Bundesagentur für Arbeit erstellen zu können?

5) Die meisten Aussteller solcher Zertifikate sind kostenpflichtig, wieso wird keine Anleitung oder kein Dienstleister Bereitgestellt, der dies kostenlos ermöglicht? Alternativ: Wieso kann nicht einfach PGP o.ä. was kostenlos wäre genutzt werden?

6) Wieso gibt es keine Liste von Anbietern, die die Spezifikationen erfüllen?

7) Wieso ist es möglich den eigenen Schlüssel erst nachdem man eine Einladung erhalten hat bereitzustellen und wie wird dieser gespeichert?

8) Die meisten nutzen PGP und nicht die geforderte SMIME Zertifikat Infrastruktur, wann oder wo gibt es die Möglichkeit die korrekte Konfiguration mit den Zertifikaten der Bundesagentur für Arbeit die Verschlüsselung zu testen und wird diese Möglichkeit noch in der Anleitung erwähnt werden?

9) Wie soll das eigene Zertifikat als .cer Datei wie in der aktuellen Anleitung beschrieben unter Windows exportiert werden, wenn der Internet-Explorer inzwischen auf den wenigsten Systemen überhaupt noch zur Verfügung steht?

10) Wird ein System mit Internet-Explorer generell vorausgesetzt?

11) Wann wird die Anleitung generell überarbeitet werden? Angaben zu den Dateien die heruntergalden werden sollen stimmen beispielsweise nicht mehr mit den tatsächlich zur Verfügung gestellten Dateien überein und es wird die Verwendung von Internet Explorer vorausgesetzt.

12) Wer ist bei der Agentur für Arbeit aktuell Ansprechpartner für die Anleitung der E-Mail Verschlüsselung für externe Kommunikationspartner und in welchen Verantwortungsbereich fällt diese Thematik?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktuell gibt es e…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E-Mail-Verschlüsselung für externe Kommunikationspartner [#241388]
Datum
19. Februar 2022 23:21
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuell gibt es eine Anleitung der Bundesagentur für Arbeit zum Thema E-Mail Verschlüsselung für externe Kommunikationspartner. Die Hürde um verschlüsselt kommunizieren zu können scheint unnötig hoch und für manche Unternehmen nahezu unmöglich. Zu diesem Dokumente habe ich daher folgende Fragen: 1) Wieso wird in der Anleitung nur eine Installationsanleitung für Outlook, ein Produkt von Microsoft aufgeführt, für andere gängige E-Mail Programme wie Thunderbird jedoch nicht? 2) Wird diese Anleitung noch um andere gängige E-Mail Programme insbesondere Thunderbird zeitnah ergänzt werden? 3) Wie können sie erwarten, das kleine bis Mittelständische Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung in der Lage sind eigene Zertifikate zu erstellen und die genannten Spezifikationen zu verstehen? Besonders ohne teurere externe Dienstleister? 4) Wird es in Zukunft durch 3) bedingt möglich sein Zertifikate über eine Bundesstelle oder die Bundesagentur für Arbeit erstellen zu können? 5) Die meisten Aussteller solcher Zertifikate sind kostenpflichtig, wieso wird keine Anleitung oder kein Dienstleister Bereitgestellt, der dies kostenlos ermöglicht? Alternativ: Wieso kann nicht einfach PGP o.ä. was kostenlos wäre genutzt werden? 6) Wieso gibt es keine Liste von Anbietern, die die Spezifikationen erfüllen? 7) Wieso ist es möglich den eigenen Schlüssel erst nachdem man eine Einladung erhalten hat bereitzustellen und wie wird dieser gespeichert? 8) Die meisten nutzen PGP und nicht die geforderte SMIME Zertifikat Infrastruktur, wann oder wo gibt es die Möglichkeit die korrekte Konfiguration mit den Zertifikaten der Bundesagentur für Arbeit die Verschlüsselung zu testen und wird diese Möglichkeit noch in der Anleitung erwähnt werden? 9) Wie soll das eigene Zertifikat als .cer Datei wie in der aktuellen Anleitung beschrieben unter Windows exportiert werden, wenn der Internet-Explorer inzwischen auf den wenigsten Systemen überhaupt noch zur Verfügung steht? 10) Wird ein System mit Internet-Explorer generell vorausgesetzt? 11) Wann wird die Anleitung generell überarbeitet werden? Angaben zu den Dateien die heruntergalden werden sollen stimmen beispielsweise nicht mehr mit den tatsächlich zur Verfügung gestellten Dateien überein und es wird die Verwendung von Internet Explorer vorausgesetzt. 12) Wer ist bei der Agentur für Arbeit aktuell Ansprechpartner für die Anleitung der E-Mail Verschlüsselung für externe Kommunikationspartner und in welchen Verantwortungsbereich fällt diese Thematik?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241388/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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