E-Mail von Karl-Theodor zu Guttenberg an Angela Merkel

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die E-Mail, die Karl-Theodor zu Guttenberg am 03.09.2019 an die Bundeskanzlerin Angela Merkel geschrieben hat. Des Weiteren bitte ich um die Zusendung der Antwort der Kanzlerin auf diese E-Mail.

Ergebnis der Anfrage

Die angeforderte E-Mail: https://fragdenstaat.de/anfrage/e-mail-…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die E-Mail, die Kar…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E-Mail von Karl-Theodor zu Guttenberg an Angela Merkel [#192623]
Datum
14. Juli 2020 09:14
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die E-Mail, die Karl-Theodor zu Guttenberg am 03.09.2019 an die Bundeskanzlerin Angela Merkel geschrieben hat. Des Weiteren bitte ich um die Zusendung der Antwort der Kanzlerin auf diese E-Mail.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192623/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Ihre Anfrage vom 14. Juli 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre E-Mail vom 14. Juli 2020 erhalten. Sie …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 14. Juli 2020
Datum
16. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
818,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre E-Mail vom 14. Juli 2020 erhalten. Sie beantragen darin u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die E-Mail, die Karl-Theodor zu Guttenberg am 03.09.2019 an die Bundeskanzlerin Angela Merkel geschrieben hat. Des Weiteren bitte ich um die Zusendung der Antwort der Kanzlerin auf diese E-Mail.“ Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung langer dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Zudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen kénnen. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebuthrenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre E-Mail vom 14. Juli…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
22. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre E-Mail vom 14. Juli 2020 erhalten. Sie beantragen darin u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die E-Mail, die Karl-Theodor zu Guttenberg am 03.09.2019 an die Bundeskanzlerin Angela Merkel geschrieben hat. Des Weiteren bitte ich um die Zu-sendung der Antwort der Kanzlerin auf diese E-Mail.“ Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung langer dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Zudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundes-recht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 14. Juli 2020 beantragte…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
18. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
757,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 14. Juli 2020 beantragten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die E-Mail, die Karl-Theodor zu Guttenberg am 03.09.2019 an die Bundeskanzlerin Angela Merkel geschrieben hat. Des Weiteren bitte ich um die Zusendung der Antwort der Kanzlerin auf diese E-Mail.“ Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen: 1. Sie erhalten Zugang zu dem unter I. aufgeführten Dokument. 2. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 3. Der Bescheid ergeht kostenfrei. …